Nahrungsergänzungsmittel vom Arzt können falsche Erwartungen wecken

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Sachsen sieht Gratisproben kritisch

Verbraucherzentrale Sachsen sieht Gratisproben kritisch

Off

Eine aktuelle Umfrage der Verbraucherzentralen zeigt, dass Verbraucher oft von ihrem Arzt in der Sprechstunde Gratisproben von Nahrungsergänzungsmitteln erhalten. "Das kann als Verstoß gegen das Berufsrecht für Ärzte gewertet werden", so Dr. Birgit Brendel von der Verbraucherzentrale Sachsen. Denn nicht nur der Verkauf, sondern auch die bloße Werbung für Nahrungsergänzungsmittel – wie auch die kostenlose Abgabe – sind grundsätzlich untersagt. "Eine Arztpraxis darf kein Krämerladen für Gesundheitsprodukte sein. Wirtschaftliche Interessen am Verkauf bestimmter Mittel muss der Arzt von seinem Heilauftrag trennen", so Dr. Brendel weiter. Außerdem können Gratisproben für Nahrungsergänzungsmittel aus der Arztpraxis falsche Erwartungen beim Patienten wecken.

Die Verpackungen und Produkte selbst sind oft ähnlich aufgemacht wie Medikamente. Dabei unterscheiden sich Nahrungsergänzungsmittel gravierend von Arzneimitteln: Sie sind Lebensmittel, die lediglich die allgemeine Ernährung ergänzen sollen. Arzneimittel sind dagegen dazu bestimmt, Krankheiten zu heilen, zu lindern und vorzubeugen und werden behördlich auf Sicherheit und Wirksamkeit geprüft und zugelassen. Patienten die vom Arzt Proben erhalten, könnten dann solche Erwartungen an Nahrungsergänzungspräparat haben, die diese jedoch nicht erfüllen können und sollen. "Vorsicht ist dann geboten, wenn der Arzt auf ein ganz bestimmtes Mittel drängt und nur dieses angeblich in Frage kommt", rät Dr. Birgit Brendel. "Es liegt dann Nahe, dass hinter dieser Empfehlung auch ein gewerbliches Interesse des Arztes liegt." Betroffene Verbraucher können sich in solchen Fällen bei der Verbraucherzentrale beschweren oder sich direkt an die Ärztekammer ihres Bundeslandes wenden.

An der nicht repräsentativen Umfrage der Verbraucherzentralen vom 10.03.2017 bis zum 19.04.2017 beteiligten sich 435 Verbraucher. Die ausführlichen Ergebnisse gibt es auf http://www.verbraucherzentrale.de/produktwerbung-bei-aerzten.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.
Marktcheck Nahrungsergänzungsmittel für Kinder

Nahrungsergänzungsmittel für Kinder sind meist zu hoch dosiert

Jedes zehnte Kind bekommt täglich Nahrungsergänzungsmittel oder mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel. Wir haben 33 Mittel auf Zusammensetzung und Werbeaussagen geprüft. Die Produkte sind meist zu hoch dosiert, schlichtweg überflüssig und häufig sehr teuer.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Die sächsischen Sparkassen haben vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat deswegen Musterklagen gegen die Sparkasse Leipzig, die Sparkasse Zwickau, die Erzgebirgssparkasse, die Sparkasse Vogtland, die Sparkasse Meißen, die Sparkasse Muldental, die Sparkasse Bautzen, die Ostsächsische Sparkasse Dresden und die Sparkasse Mittelsachsen erhoben.