Prämiensparberatung

Sie haben oder hatten einen variabel verzinsten Langzeitsparvertrag? Es ist möglich, dass die Zinsen ihrer Prämiensparverträge oder Riester-Sparpläne bei der Sparkasse jahrelang falsch berechnet wurden. Denn viele Verträge enthalten unzulässige Klauseln zur Zinsanpassung. Für viel Sparer*innen ist deshalb eine Nachberechnung sinnvoll. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Verträge zu prüfen und Nachzahlungen bei Ihrer Bank einzufordern.
prämien sparen

Aktueller Hinweis:
Die Verbraucherzentrale Sachsen befindet sich mit den sächsischen Sparkassen seit Jahren im Zinsstreit und hat insgesamt neun Musterfeststellungsklagen eingereicht. Am 9. Juli 2024 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über den geltenden Referenzzinsatz bei langfristigen Sparprodukten und beendet damit das lange Warten hunderttausender Sparer*innen. Das Urteil ist richtungsweisend für die gesamte Branche und alle weiteren Klagen.

--> Bin ich betroffen? Alle Infos im Überblick

IN DREI SCHRITTEN ZUM GUTACHTEN

  • PERSÖNLICHE DOKUMENTE SAMMELN
    Wir benötigen die Vertragsunterlagen zu Ihrem Sparvertrag, die Dokumentation etwaiger Vertragsänderungen sowie alle Seiten dazugehöriger Sparbücher. Scannen Sie alle Dokumente ein und speichern Sie diese als PDF-Datei ab.
  • NOTWENDIGE FORMULARE DER VERBRAUCHERZENTRALE HERUNTERLADEN
    Füllen Sie die Auftragsbestätigung, die Zusatzerklärung der Verbraucherzentrale Sachsen zur Verwendung Ihrer Daten und die Widerrufsbelehrung aus. Die dafür notwendigen Formulare finden Sie hier. Scannen Sie das ausgefüllte Dokument ebenfalls ein und speichern Sie es als PDF-Datei ab.
  • VERSANDOPTIONEN: ENTSPANNT VON ZUHAUSE ODER VOR ORT
    1.) Sie können alle Unterlagen per Mail an zinsanpassung@vzs.de senden.
    ODER
    2.) Sie nutzen unser interaktives Formular auf der Webseite. 
    ODER
    3.) Sie möchten uns nicht online kontaktieren? Kein Problem. Schauen Sie mit Ihren Dokumenten in einer unserer Beratungsstellen vorbei. Die Kolleg*innen beauftragen die Überprüfung Ihres Sparvertrags vor Ort.

DAS FORMULAR ZUM GUTACHTEN:
EIN DIGITALER SERVICE DER VERBRAUCHERZENTRALE SACHSEN

Auftraggeber

Adresse, an die das Gutachten versendet wird
Abweichungen

Unterlagen hochladen

notwendige Unterlagen:

  • Einwilligungserklärung
  • Hinweis auf fehlende Unterlagen etc
  • Vertrag
  • Sparbücher
  • ggf. Kündigungsschreiben oder anderer Schriftverkehr 
Beliebig viele Dateien können hier hochgeladen werden.
500 MB Limit.
Erlaubte Dateitypen: pdf.

z.B.

  • Es sind nicht alle Sparbücher vorhanden
  • Es bestand eine Sondervereinbarung

Das Ergebnis der Berechnung sowie das juristische Gutachten möchte ich erhalten:

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Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen

WAS KOSTET DIE BERATUNG

Berechnung, Überprüfung & Gutachten: 130 Euro pro Vertrag
40 Euro pro Vertrag, wenn bereits eine Berechnung bei uns durchgeführt wurde

Zahlung: Das Entgelt von 130 Euro oder 40 Euro bezahlen Sie bequem per Rechnung. Sobald wir Ihre Daten erhalten haben, senden wir Ihnen diese zusammen mit unserem Gutachten und der Berechnung Ihres Sparvertrags zu.

Rechtliche Hinweise

Die Überprüfung der Zinsanpassung stellt unser Angebot auf Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar. Dieses können Sie durch Übersendung der unterzeichneten Auftragsbestätigung und ihrer Unterlagen an uns annehmen, sodass durch Ihre Annahme der Dienstleistungsvertrag zustande kommt. Unsere Expert*innen nehmen daraufhin die Berechnung und Überprüfung Ihres Sparvertrags vor und erstellen ein dazugehöriges Gutachten. Der Preis für diese Leistungen beträgt 130 Euro pro Vertrag.

Eine überschlägige Vorabprüfung hinsichtlich des Ergebnisses über die Höhe der möglichen Zinsnachzahlung erfolgt nicht. Bei Sparverträgen mit erst kurzer Laufzeit, geringem Sparbeitrag und/oder niedrigem Anfangszins können zudem nur geringe Zinsdifferenzen, die auch unter dem Entgelt für unsere Dienstleistung liegen, das Ergebnis sein.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, diesen Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Katharinenstraße 17, 04109 Leipzig, Tel. 0341-696 29 29 Fax: 0341-68 92 826, E-Mail: zinsanpassung@vzs.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Hinweis
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung von uns vollständig erbracht wurde und mit der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung erteilt haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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