Aktionstag zur Härtefallhilfe für Heizöl & Co.

Pressemitteilung vom
Die Uhr tickt. Die Frist zur Beantragung der Härtefallhilfe endet am 20. Oktober 2023 für alle, die im vergangenen Jahr die Brennstoffe Öl, Flüssiggas, Kohle und Holz zu einem besonders hohen Preis getankt haben.
Ein Taschenrechner und eine Hand mit Münzen vor einer Rechnung.
Off

Einfach vorbeikommen: Ohne Termin, aber mit Unterlagen

Nur noch bis zu diesem Tag um 24 Uhr können Betroffene die finanzielle Unterstützung des Freistaates beantragen. Weil die Antragstellung nur online möglich ist, helfen die Verbraucherschützer*innen bei der Anspruchsprüfung und bei der Antragstellung. Dank der Unterstützung durch die Sächsische Staatsregierung sogar einmalig pro Haushalt kostenfrei.
 
Zum Aktionstag am 9. Oktober von 10 bis 18 Uhr in der Gerbergasse 5 in Meißen benötigen interessierte Verbraucher*innen keinen Termin, aber unbedingt die vollständigen Unterlagen. Dazu zählen unter anderem:

  • Personalausweis für ein digitales Foto
  • Rechnung vom Lieferanten aus der Zeit 01.01.2022 - 01.12.2022
  • Kontoauszug oder Zahlungsbeleg über die Bezahlung 
  • Feuerstättenbescheid, der vom Schornsteinfeger erstellt wurde
  • Steueridentifikationsnummer
  • Informationen zur Wohnraumfläche, die beheizt wird
  • IBAN für die spätere Auszahlung
  • Teilungserklärung, falls mehrere Haushalte betroffen sind


„Wir hoffen, weiterhin viele Haushalte mit diesem Unterstützungsmodell für Bürgerinnen und Bürger ohne Online-Zugang oder digitale Erfahrung zu erreichen. Weil die Zeit langsam drängt: Am 20. Oktober ist nämlich Schluss. Danach können keine Anträge mehr gestellt werden“, sagt Sylvia Neubert von der Verbraucherzentrale in Meißen.

Aktuell haben bereits mehr als 2.200 Anspruchsprüfungen bzw. Beantragung bei der Verbraucherzentrale Sachsen stattgefunden, 100 weitere sind terminiert. Telefonische Anspruchsprüfung oder Terminvereinbarung ist wochentags zwischen 9 und 13 Uhr unter 0341-22 90 44 22 bei der Verbraucherzentrale Sachsen möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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