„Wenn 2.600 Euro vom Gasanbieter für einen Zeitraum von sieben Wochen gefordert werden, stehen Betroffene erstmal unter Schock“, weiß Anett Wagner, Rechtsexpertin von der Verbraucherzentrale Meißen von einem aktuellen Fall zu berichten. Die Preisentwicklung für Energie kennt seit Monaten nur eine Richtung und das belastet Verbraucher*innen auf unterschiedlichste Weise.
Kündigungen
Bereits im Dezember 2021 wurde deutschlandweit tausenden Kund*innen überraschend die sofortige Versorgungseinstellung und Kündigung des Vertrages durch verschiedene Discounter-Anbieter, wie die Stromio GmbH oder die gas.de Versorgungsgesellschaft mbH mitgeteilt. So auch im aktuellen Fall. Die Versorgung mit Gas wurde nach der Kündigung durch gas.de zwischenzeitlich durch den Grundversorger sichergestellt. Die Verbraucherin hatte sich bereits einen neuen Gasanbieter gesucht, aber nun die Abrechnung des Grundversorgers erhalten, welche Ungläubigkeit und Entsetzen auslöste.
Rechnungen prüfen und Schadenersatzforderung berechnen
Nach Prüfung der Unterlagen durch die Verbraucherschützer*innen ergab sich, dass bei dem bisherigen Versorger gas.de bei gleichem Verbrauch gut 1.100 Euro weniger hätten bezahlt werden müssen. „Wir erleben es immer wieder, dass Kund*innen vor dem Hintergrund der Preisexplosion hohe Forderungen der Anbieter erhalten, die unberechtigt sind oder jedenfalls Schadensersatzansprüche begründen“, erklärt Anett Wagner.
Unabhängige Beratung
Mit Unterstützung der Meißner Rechtsberaterin hat sich die Verbraucherin dann schriftlich an gas.de gewandt und die Unrechtmäßigkeit der sofortigen Kündigung moniert sowie Schadensersatz für die deshalb zusätzlich entstandenen Kosten durch die Grundversorgung gefordert. Die Reaktion von gas.de war zunächst enttäuschend, denn es wurden nur 100 Euro angeboten. Nach etlichen weiteren Schreiben, lenkte gas.de schließlich im April ein und stimmte einem Vergleich zu. Es folgte zur großen Freude der Betroffenen die Überweisung der geforderten gut 1.100 Euro.
Hartnäckig bleiben, lohnt sich
„Auch anderen Verbraucher*innen soll der vorliegende Fall Mut machen, ungerechtfertigte Ansprüche zurückzuweisen und die eigenen Ansprüche beharrlich geltend zu machen“, ermutigt Wagner alle Verbraucher*innen. Die Verbraucherschützer*innen in Meißen stehen Ihnen mit dem nötigen energierechtlichen Wissen und praktischen Tipps für die Rechtsdurchsetzung gerne zur Verfügung.
Beratungstermine
Termine können telefonisch unter 03521 – 476 67 70 gebucht werden. Terminvereinbarungen sind ebenfalls online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung möglich.