Beharrlich bleiben: Bei gekündigten Energieverträgen & Ersatzversorgunge

Pressemitteilung vom
Die Preisentwicklung für Energie kennt seit Monaten nur eine Richtung und das belastet Verbraucher*innen auf unterschiedlichste Weise. Die Verbraucherzentrale gibt Tipps wie mit Energieverträgen und der zwangsweisen Ersatzversorgung umzugehen ist.
Energiezähler und Geldscheine
Off

„Wenn 2.600 Euro vom Gasanbieter für einen Zeitraum von sieben Wochen gefordert werden, stehen Betroffene erstmal unter Schock“, weiß Anett Wagner, Rechtsexpertin von der Verbraucherzentrale Meißen von einem aktuellen Fall zu berichten. Die Preisentwicklung für Energie kennt seit Monaten nur eine Richtung und das belastet Verbraucher*innen auf unterschiedlichste Weise.

Kündigungen

Bereits im Dezember 2021 wurde deutschlandweit tausenden Kund*innen überraschend die sofortige Versorgungseinstellung und Kündigung des Vertrages durch verschiedene Discounter-Anbieter, wie die Stromio GmbH oder die gas.de Versorgungsgesellschaft mbH mitgeteilt. So auch im aktuellen Fall. Die Versorgung mit Gas wurde nach der Kündigung durch gas.de zwischenzeitlich durch den Grundversorger sichergestellt. Die Verbraucherin hatte sich bereits einen neuen Gasanbieter gesucht, aber nun die Abrechnung des Grundversorgers erhalten, welche Ungläubigkeit und Entsetzen auslöste.

Rechnungen prüfen und Schadenersatzforderung berechnen

Nach Prüfung der Unterlagen durch die Verbraucherschützer*innen ergab sich, dass bei dem bisherigen Versorger gas.de bei gleichem Verbrauch gut 1.100 Euro weniger hätten bezahlt werden müssen. „Wir erleben es immer wieder, dass Kund*innen vor dem Hintergrund der Preisexplosion hohe Forderungen der Anbieter erhalten, die unberechtigt sind oder jedenfalls Schadensersatzansprüche begründen“, erklärt Anett Wagner.

Unabhängige Beratung

Mit Unterstützung der Meißner Rechtsberaterin hat sich die Verbraucherin dann schriftlich an gas.de gewandt und die Unrechtmäßigkeit der sofortigen Kündigung moniert sowie Schadensersatz für die deshalb zusätzlich entstandenen Kosten durch die Grundversorgung gefordert. Die Reaktion von gas.de war zunächst enttäuschend, denn es wurden nur 100 Euro angeboten. Nach etlichen weiteren Schreiben, lenkte gas.de schließlich im April ein und stimmte einem Vergleich zu. Es folgte zur großen Freude der Betroffenen die Überweisung der geforderten gut 1.100 Euro.

Hartnäckig bleiben, lohnt sich

„Auch anderen Verbraucher*innen soll der vorliegende Fall Mut machen, ungerechtfertigte Ansprüche zurückzuweisen und die eigenen Ansprüche beharrlich geltend zu machen“, ermutigt Wagner alle Verbraucher*innen. Die Verbraucherschützer*innen in Meißen stehen Ihnen mit dem nötigen energierechtlichen Wissen und praktischen Tipps für die Rechtsdurchsetzung gerne zur Verfügung.

Beratungstermine

Termine können telefonisch unter 03521 – 476 67 70 gebucht werden. Terminvereinbarungen sind ebenfalls online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.

Aktionen in Oberschulen, Gymnasien und Berufsschulen

Ab der Schulklasse 5 haben wir ein vielfältiges Programm zu den verschiedensten Themen zur Auswahl
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.