Deshalb melden sich bei der Verbraucherzentrale in Aue weiterhin viele Menschen, die Unterstützung beim oftmals unfreiwilligen Wechsel des Energieanbieters oder bereits neu abgeschlossenen Energieverträgen benötigen.
„Dabei spielen besonders Fragen rund um die Erhöhung der Strom- und Gaspreise, gekündigte Verträge, eingestellte Energielieferungen und teure Verträge in der Ersatzversorgung eine große Rolle“, weiß Simone Woldt, Leiterin der Verbraucherzentrale in Aue.
So wandte sich beispielsweise eine Verbraucherin an die Verbraucherschützerin, deren Anbieter primastrom ihr im August einen Vertragsabschluss mit einer 24-monatigen „Eingeschränkten Energiepreisgarantie“ in Höhe von 34,23 Cent pro Kilowattstunde als Preis bestätigte. Die Tücke: im Kleingedruckten waren beispielsweise Steuern und Netzentgelte ausgenommen. Genau die stiegen zwischenzeitlich aber kräftig. Im Januar 2022 traute sie Ihren Augen nicht: Auf der Terminbestätigung erklärte ihr primastrom, dass ab 1. März 2022 die Lieferung des Stroms zum Preis von 71,03 Cent pro Kilowattstunde beginnen würde. Von der vereinbarten Preisgarantie war keine Rede mehr. „Bei der Terminbestätigung mit den erhöhten Preisen handelt es sich rechtlich gesehen um eine Vertragsänderung, für die komplizierte Regelungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten“, erklärt Simone Woldt von der Verbraucherzentrale in Aue. „Die Überprüfung ist aber höchst kompliziert, so dass Verbraucher damit oft überfordert sind.“
Im Rahmen der Rechtsberatung prüfen die Expertinnen in Aue die Verträge und Vertragsänderungen auf rechtliche Ansprüche und helfen beim weiteren Vorgehen. Zusätzlich ist eine Kopplung des Beratungsservices mit einer Energieberater*in möglich. „Denn die beste Möglichkeit zum Senken der Kosten, ist die Vermeidung von Kostenfallen beim Energieverbrauch und die Anwendung sinnvoller Tricks bei Heizung und Elektrogeräten“, gibt Simone Woldt jedem Verbraucher und jeder Verbraucherin mit auf den Weg.
Terminbuchungen sind online unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 03771-251000 möglich.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.