Verstoß gegen Veröffentlichungspflicht bei Fernwärmeversorgern

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt erfolgreich gegen die Freiberger Erdgas GmbH. Der Fernwärmeversorger hat Verbraucher*innen nicht umfassend und transparent genug über seine Preispolitik informiert.
Fernwärme
Off

Mehrere sächsische Fernwärmeversorgungsunternehmen sind ihren gesetzlich festgelegten Veröffentlichungspflichten nicht nachkommen. Zu diesem Ergebnis kommt die Verbraucherzentrale Sachsen nach der Überprüfung einer Vielzahl von Anbietern im Jahr 2023. Auch die Freiberger Erdgas GmbH zählt dazu. Mit ihrem etwa 33,5 Kilometer langen Netz und mehr als 10.000 belieferten Haushalten im Stadtgebiet Freiberg gehört sie zu den größeren Versorgern in der Region.

Fernwärme: Barrierefreie Kommunikation von Preisen

Der Gesetzgeber hat eindeutige Veröffentlichungspflichten bestimmt, die Unternehmen dazu anhalten, ihre allgemeinen Versorgungsbedingungen in leicht zugänglicher und allgemein verständlicher Form im Internet zu veröffentlichen. Preisregelungen, Preisanpassungsklauseln, Preiskomponenten und Verweise auf verwendete Indizes und Preislisten müssen demnach barrierefrei kommuniziert werden.

Aus diesem Grund haben die Sächsischen Verbraucherschützer*innen die Freiberger Erdgas GmbH im August 2023 abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Nachdem der Fernwärmeversorger die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben hatte, verfolgten die Verbraucherschützer*innen den Unterlassungsanspruch beim Oberlandesgericht Dresden weiter. Inzwischen lieferte der Netzbetreiber nach, sodass der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt werden konnte.

„Transparenz und Sicherheit für die Verbraucher*innen“

Die Freiberger Erdgas GmbH hat sich fortan durch strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verpflichtet, Verbraucher*innen die Herstellung oder Änderung von Fernwärme-Hausanschlüssen nicht anzubieten, ohne auf ihrer Internetseite die allgemeinen und aktuellen Versorgungsbedingungen einschließlich der dazugehörigen Preisregelungen, Preisanpassungsklauseln und Preiskomponenten sowie Verweise auf die Quellen verwendeter Indizes und Preislisten zu veröffentlichen.

„Dadurch wird für Transparenz und Sicherheit für die Verbraucher*innen gesorgt. Denn nur wenn Verbraucher*innen Versorgungsbedingungen und Preisregelungen kennen, können sie eine sachgerechte und verantwortliche Entscheidung treffen“, so Micaela Schwanenberg, Rechtsreferentin bei der VZS. „Das ist von großer Bedeutung. Schließlich binden sich Verbraucher*innen bei Fernwärmeversorgungsverträgen über viele Jahre“, so Schwanenberg weiter.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.