„Aktuell ist noch völlig unklar, wie die Umlage ausgestaltet werden soll. Insofern sind fundierte Einschätzungen zum konkreten Umlagesystem noch nicht möglich. Sollte aber die Gasmangellage ausgerufen werden und das Energiesicherungsgesetz mit den §§ 24, 26 EnSiG Anwendung finden, kommen zu den bereits vorhandenen Preiserhöhungen weitere Belastungen auf Verbraucher*innen zu. Das trifft Sachsens Verbraucher*innen besonders hart – 65 Prozent der Privathaushalte heizen hier noch mit Gas. Zudem ist bei durchschnittlich niedrigeren Einkommen und höheren Netzentgelten als im Westen Deutschlands bereits jetzt schon eine stärkere Belastung für Verbraucher*innen zu verzeichnen.
Wir gehen von Herausforderungen bis weit in die Mittelschicht aus. Viele Menschen in Sachsen werden an ihre finanzielle Leistungsfähigkeit gebracht werden. Für diese Betroffenen brauchen wir schnelle Lösungen auf politischer Ebene in Form von präventiven Hilfspaketen. So könnte beispielsweise ein Förderprogramm zu zinslosen Krediten Bürger*innen vor der Zahlungsunfähigkeit bewahren.
Menschen können des Weiteren durch Unterstützungsangebote aufgefangen werden. So hilft die Verbraucherzentrale Sachsen durch ihren ganzheitlichen Beratungsansatz im Bereich Energiesparen, der Energierechts- und Schuldenberatung.“