Vorbeugen statt Nachzahlen!

Pressemitteilung vom
Die Euphorie beim Einzug in die ersten eigenen vier Wände ist bei Studierenden oder Auszubildenden oft riesig. Allerdings kommen mit der neuen Freiheit oftmals auch finanzielle Überraschungen: So ist auch der Energieverbrauch im neuen Haushalt ein Posten, der nicht zu unterschätzen ist.
Junge Frau beim Umzug in neue Wohnung

Neue Wohnung? Energiekosten im Blick behalten!

Off

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale hat Tipps, worauf zu achten ist.

Tipp 1: Stromverbrauch
Neben den klassischen Haushaltsgeräten wie Kühlschrank oder Waschmaschine gehören inzwischen Multimedia und Kommunikation zu den Strom-Großverbrauchern im Haushalt. „Insbesondere gilt das für sehr leistungsfähige PCs, große TV-Geräte und WLAN-Router. Letztere, weil sie oft Tag und Nacht in Betrieb sind“, erklärt Ulrike Körber, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Sachsen. Tückisch sind elektrische Warmwasserspeicher oder Durchlauferhitzer. Wer zur Besichtigung ein solches Gerät in der Wohnung vorfindet, sollte sich auf höhere Stromkosten einstellen und dies bei dem Vertrag mit dem Stromanbieter berücksichtigen. Bei der Beleuchtung kann insbesondere Strom einsparen, wer eher auf LED und weniger auf die nicht mehr gebräuchlichen Glüh- und Halogenlampen setzt.

Tipp 2: Heizung und Warmwasser
Den größten Einfluss auf den Energieverbrauch beim Heizen hat die Raumtemperatur: Die ist am besten in keinem Raum höher als 20 Grad. Nachts und bei Abwesenheit kann die Raumtemperatur abgesenkt werden. „Das ist natürlich in einer Einraumwohnung, in der gleichzeitig gearbeitet und geschlafen wird, recht schwierig“, weiß Körber. Deshalb sollten man geschickt möblieren und die Heizkörper nicht zustellen oder abdecken. Häufig unterschätzt wird der Energieverbrauch für die Warmwasserbereitung, egal ob die sie elektrisch oder über die Zentralheizung erfolgt. Wasser sparen lässt sich insbesondere beim Duschen oder Geschirr spülen.

Tipp 3: Wahl des Stromversorgers
Mit der Unterschrift des Mietvertrages und Schlüsselübergabe ist die Freude groß: Aber mit dem ersten Stromverbrach wird bereits ein Vertrag mit dem örtlichen Strom-Grundversorger geschlossen. Wurde nicht bereits vor dem Einzug ein Vertrag mit einem anderen Stromversorger geschlossen, kann der Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von nur zwei Wochen wieder gekündigt werden. Manchmal lohnt sich der Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in einen anderen Tarif. Wichtig: Bei der Wohnungsübergabe sollten alle Zählerstände in einem Protokoll erfasst werden, auch die der Wärme- und Wasserzähler.

Tipp 4: Abschläge und Abrechnung
Die Kosten für Strom werden in monatlich gleich hohen Abschlägen bezahlt. Bei Wohnungen mit eigener Gasheizung gilt das auch für Gas. Die Höhe der Abschläge richtet sich nach dem bisherigen Jahresverbrauch in der Wohnung. Einmal jährlich wird abgerechnet: Wer mehr verbraucht hat, muss nachzahlen, wer sparsam war, erhält eine Gutschrift. Gerade in der ersten Zeit nach dem Einzug sollten Verbräuche monatlich abgelesen werden. So lässt sich feststellen, ob die Höhe der monatlichen Abschläge angemessen ist. Auf Wunsch kann die Höhe des Monatsabschlags beim Energieversorger angepasst werden.
 
Bei Fragen zum Energiesparen in den eigenen vier Wänden hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Heizung
Der Preisschock sitzt tief: Der Stopp an der Tankstelle, aber auch die Kosten für Strom und fürs Heizen reißen dicke…
Mietkosten im Griff
Der Ratgeber „Mietkosten im Griff“ – gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund herausgegeben…
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.