Wie Abzocker sich die Krise zu Nutze machen

Pressemitteilung vom
Aktuell häufen sich Meldungen von Betroffenen, denen an der Haustür ein unseriöser Antragsservice für die Energiepreisbremsen angeboten wird. Die Schilderungen zeigen, dass Personen an der Haustür klingeln, und sich als Energieberater*innen ausgeben.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst
Off

Warnung vor unseriöser Haustürmasche bei Energiepreisbremsen

Die Geschäftemacher nutzen das Überraschungsmoment und bieten den ahnungslosen Verbraucher*innen an, gemeinsam mit ihnen einen Antrag zum Erhalt der Energiepreisbremsen auszufüllen.
 
Die Betroffenen werden in lange Gespräche verwickelt, verunsichert oder bedrängt. Weil die Abzocker entweder gut informiert sind, bestimmten Mustern folgen, gut geschult sind oder der Zufall es einfach will, gelingt es einigen Geschäftemachern so immer wieder, wichtige Daten wie Name, Adresse, den aktuellen Anbieter und die Zählernummer zu entlocken. „Mit solchen Informationen kann zum Beispiel ein Wechsel zu einem anderen Energieanbieter mitunter erfolgreich initiiert werden“, weiß Julia Tuncel von der Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen.
 
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt ausdrücklich vor dieser Masche. Für den Erhalt der Energiepreisbremsen bei Strom und Gas ist kein Antrag zu stellen. Um von den Preisbremsen zu profitieren, müssen Verbraucher*innen nichts tun, da sie automatisch entlastet werden. Eine Information über die genaue Entlastung versenden die Energieversorger seit einigen Wochen an Ihre Kund*innen.

Wie sich bei Abzocke am Telefon oder der Haustür verhalten?

Der unkomplizierteste Schutz vor derartigen zusätzlichen Sorgen, ist das konsequente Beenden unerwünschter Verkaufsgespräche. Keinesfalls sollten persönliche Daten oder gar die Zählernummer an Haustür oder Telefonen weitergegeben werden. Dies gilt umso mehr, wenn der dubiose Anbieter sich schon einige Informationen selbst beschafft hat.
 
Die Verbraucherzentrale Sachsen hilft betroffenen Verbraucher*innen im Rahmen der Rechtsberatung bei Kündigung oder Wechselbestrebungen mit jahrelanger Erfahrung und guten Kontakten weiter.
 
Ausführliche Informationen zu Gaspreisbremse, Strompreisbremse und Härtefallfonds finden Sie auch auf der Webseite der Verbraucherzentrale Sachsen.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Key Visual zu Musterfeststellungsklage gegen Parship

Musterklage gegen Parship: Kündigung muss auch kurzfristig möglich sein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt eine Musterfeststellungsklage gegen Parship. Nutzer:innen sollen den Vertrag jederzeit fristlos kündigen können. Eine Teilnahme an der Klage ist nicht mehr möglich.
Frau überlegt: soll sie Nahrungsergänzungsmittel kaufen oder nicht

vzbv-Papier: 10 Punkte für mehr Verbraucherschutz in den ersten 100 Tagen

Viele Verbraucher:innen sorgen sich zunehmend wegen steigender Kosten, vor allem bei Lebensmitteln und Energie. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat daher ein Sofortprogramm mit zehn Forderungen an die künftige Bundesregierung erstellt, die sie in den ersten 100 Tagen angehen soll.
Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.