Verbraucherzentrale Sachsen rät, den Mobilfunktarif zu prüfen
Seit 15. Juni 2017 sind die Roaming-Gebühren in der EU passé. Für Anrufe, SMS und die Nutzung mobiler Daten gilt damit auch im europäischen Ausland der heimische Mobilfunktarif. Zumindest ist das die Theorie. Denn mögliche Zusatzkosten fallen nicht überall von allein weg. Das geben nun die sächsischen Verbraucherschützer zu bedenken. Viele O2-Kunden müssen beispielsweise selbst aktiv werden und den Tarif wechseln, um nach dem Urlaub nicht doch draufzuzahlen.
"Kunden mit alternativen Roamingtarifen, die per Vertrag eine bestimmte Roamingoption festlegen, müssen bei O2 aktiv wechseln und werden nicht automatisch auf den regulierten EU-Roaming-Tarif umgestellt", erklärt Stefanie Siegert von der Verbraucherzentrale Sachsen. Lediglich wenn man sich in einem regulierten Tarif befindet, wird man automatisch umgestellt.
"Es lohnt sich für jeden Mobilfunkkunden, die eigenen Tarifdetails zu checken und einen Blick in den Vertrag zu werfen. Denkbar ist auch, vorsorglich zum regulierten Tarif zu wechseln", so Stefanie Siegert. Die Informationen dazu liefert O2 seinen Kunden dazu auf der Webseite. Wie andere Anbieter die Roaming-Verordnung auslegen, sei momentan noch nicht abzuschätzen. "Hier ist Vertrauen gut, aber Kontrolle besser. Vorsichtshalber sollte man deswegen beim Anbieter nachfragen, ob man automatisch umgestellt wurde", rät die Rechtsexpertin.
Dass es unterschiedliche Auffassungen zur automatischen Umstellung des EU-Roaming-Tarifs gibt, liegt nicht zuletzt an den teils schwammigen Formulierungen der Verordnung. Die Verbraucherzentrale Sachsen hält jedoch an ihrer Auffassung fest, dass alle Tarife automatisch auf den regulierten Tarif umzustellen sind. Anders als in der Vergangenheit dürfen für Anrufe, SMS und die Nutzung mobiler Daten in den EU-Mitgliedstaaten sowie Liechtenstein, Island und Norwegen grundsätzlich keine zusätzlichen Gebühren berechnet werden.
Auch in diesem Jahr sucht die Verbraucherzentrale Sachsen wieder den Prellbock 2017. Der Negativpreis wird aller zwei Jahr an das Unternehmen vergeben, das Kunden geprellt oder verärgert hat - egal ob es sich um Abzocker, Mogelpackungen, Blender oder Service-Nieten handelt. Die Abstimmung erfolgt noch bis Mitte November online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de