Alle Jahre wieder: Steigt der Preis

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert darüber, wie private Krankenversicherungen die Beiträge für das Jahr 2021 erhöhen.
Nahaufnahme eines Rezeptscheins vom Arzt, auf dem "Privat" als Krankenkasse eingetragen ist.

Wie private Krankenversicherungen die Beiträge für das Jahr 2021 erhöhen

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Mit der gleichen Zuverlässigkeit, mit der Weihnachten immer in den Dezember fällt, bekommen Privatversicherte auch in diesem Jahr die Mitteilungen über steigende Kosten von ihren Krankenversicherungen. Wenn zu den schon hohen Beiträgen weitere Anpassungen von bis zu 100 Euro pro Monat kommen, ist die Finanzierbarkeit der Krankenversicherung in ernster Gefahr. Oft stellt sich im Rahmen der Beratung heraus, dass Privatversicherte bei Vertragsabschluss über die Konsequenzen steigender Beiträge nicht ausreichend informiert sind.

„Sehr häufig ist die Privatversicherung als „preiswerte“ Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung verkauft worden, was sich jetzt leider als Irrweg erweist“, schätzt Holger Hinze, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale in Dresden die Lage ein.

Mit den Erhöhungsschreiben erhalten Versicherte ab 60 Jahren Angebote für den Wechsel in alternative Tarife, wie zum Beispiel den Standard,- und Basistarif. „Jeder Privatversicherte besitzt das gesetzlich verankerte Recht, bei seiner Versicherung in bereits geschlossene oder offene Tarife zu wechseln“, erklärt Hinze. „Weil die meisten Privatversicherer über Jahrzehnte ganz unterschiedliche Versicherungstarife aufgelegt haben, lohnt es sich auf jeden Fall, nach Angeboten für diese Tarife zu fragen.“

Interessierte können sich dazu bei den Expert*innen der Verbraucherzentrale in Dresden beraten lassen. Terminbuchungen sind online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0351 - 4593484 möglich. Auch während des Lockdowns beraten die Expert*innen der Verbraucherzentrale zu diesem für das Haushaltsbudget relevanten Thema – allerdings nur noch digital oder telefonisch.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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