Bausparverträge sind gern genutzte Vertragsvarianten der Baufinanzierung, weil sie flexibel sind. Wenn sie mit Zwischenfinanzierungen und Auffülldarlehen gespickt und von neuen Verträgen abgelöst werden, wird es jedoch kompliziert und undurchsichtig für Verbraucher*innen. Ein Fall aus Plauen zeigt, wie sich das Kreditgeber zu Nutze machen.
Zusammengeführte Verträge: Kein Mehrwert, zusätzliche Kosten
Im Normalfall wird die Bausparsumme zur Hälfte angespart und die verbleibende Summe dem Bausparenden als zinsgünstiges Darlehen zur Verfügung gestellt. Voraussetzung dafür ist, dass der Vertrag eine gewisse Zeit gelaufen ist, planmäßig bespart und die Abschlussgebühr des Vertrags (zwischen 1,0 und 1,8 %) bezahlt wurde.
„Bausparverträge können interessante Finanzierungsbausteine sein“, sagt Jasmin Trautloft, Leiterin der Verbraucherzentrale in Plauen. Für die betroffenen Verbraucher*innen wurde das Darlehen allerdings zur Bürde. „Hier wurden Verträge zusammengeführt, die den Kund*innen nur Kosten und keinen Mehrwehrt brachten – Abzocke.“
Sorgfältige Prüfung vor langjähriger Vertragsbindung
Was ist das Problem? Werden Bausparverträge mit Zwischenfinanzierungen und Auffülldarlehen versehen, um nach kurzer Zeit von weiteren Verträgen mit neuen Zwischenfinanzierungen und Auffülldarlehen abgelöst zu werden, wird es chaotisch. „Für Verbraucher*innen ist das Konstrukt kaum durchschaubar. Es entstehen stetig neue Kosten, während das Guthaben nur langsam anwächst und nicht verfügbar ist“, so Trautloft. Im Falle des Plauener Ehepaars musste sogar eine Grundschuld eintragen werden, obwohl sie genau das vermeiden wollten.
Auch wenn viele Vertragskonditionen auf den ersten Blick interessant klingen, ist Vorsicht und Sorgfalt bei der Prüfung geboten. Denn oft bindet man sich über mehrere Jahre. „Dem ratsuchenden Paar aus dem Vogtlandkreis konnten wir zum Glück eine Lösung aufzeigen, die das Vertragschaos in den nächsten anderthalb Jahren beendet und die Ungewissheit in Bezug auf die offenen Kredite nimmt“, freut sich Trautloft.
Die Verbraucherzentrale Plauen prüft Verträge und Angebote und erörtert mögliche Stolpersteine – egal, ob bereits eine Finanzierung besteht oder Verbraucher*innen noch auf der Suche sind. Terminbuchungen sind online oder telefonisch unter 0341-696 29 29 möglich.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.