Bausparen: Vom Chaos aus Zwischenfinanzierungen und Auffülldarlehen

Pressemitteilung vom
Ein undurchsichtiges Vertragswirrwarr begünstigt Fehlentscheidungen, die unnötige Kosten verursachen. Die Verbraucherzentrale rät zur sorgfältigen Prüfung vor langjähriger Vertragsbindung.
Das Modell eines Hauses, das durch eine Lupe vergrößert wird.
Off

Bausparverträge sind gern genutzte Vertragsvarianten der Baufinanzierung, weil sie flexibel sind. Wenn sie mit Zwischenfinanzierungen und Auffülldarlehen gespickt und von neuen Verträgen abgelöst werden, wird es jedoch kompliziert und undurchsichtig für Verbraucher*innen. Ein Fall aus Plauen zeigt, wie sich das Kreditgeber zu Nutze machen.

Zusammengeführte Verträge: Kein Mehrwert, zusätzliche Kosten

Im Normalfall wird die Bausparsumme zur Hälfte angespart und die verbleibende Summe dem Bausparenden als zinsgünstiges Darlehen zur Verfügung gestellt. Voraussetzung dafür ist, dass der Vertrag eine gewisse Zeit gelaufen ist, planmäßig bespart und die Abschlussgebühr des Vertrags (zwischen 1,0 und 1,8 %) bezahlt wurde.

„Bausparverträge können interessante Finanzierungsbausteine sein“, sagt Jasmin Trautloft, Leiterin der Verbraucherzentrale in Plauen. Für die betroffenen Verbraucher*innen wurde das Darlehen allerdings zur Bürde. „Hier wurden Verträge zusammengeführt, die den Kund*innen nur Kosten und keinen Mehrwehrt brachten – Abzocke.“

Sorgfältige Prüfung vor langjähriger Vertragsbindung

Was ist das Problem? Werden Bausparverträge mit Zwischenfinanzierungen und Auffülldarlehen versehen, um nach kurzer Zeit von weiteren Verträgen mit neuen Zwischenfinanzierungen und Auffülldarlehen abgelöst zu werden, wird es chaotisch. „Für Verbraucher*innen ist das Konstrukt kaum durchschaubar. Es entstehen stetig neue Kosten, während das Guthaben nur langsam anwächst und nicht verfügbar ist“, so Trautloft. Im Falle des Plauener Ehepaars musste sogar eine Grundschuld eintragen werden, obwohl sie genau das vermeiden wollten.

Auch wenn viele Vertragskonditionen auf den ersten Blick interessant klingen, ist Vorsicht und Sorgfalt bei der Prüfung geboten. Denn oft bindet man sich über mehrere Jahre. „Dem ratsuchenden Paar aus dem Vogtlandkreis konnten wir zum Glück eine Lösung aufzeigen, die das Vertragschaos in den nächsten anderthalb Jahren beendet und die Ungewissheit in Bezug auf die offenen Kredite nimmt“, freut sich Trautloft.
 

Die Verbraucherzentrale Plauen prüft Verträge und Angebote und erörtert mögliche Stolpersteine – egal, ob bereits eine Finanzierung besteht oder Verbraucher*innen noch auf der Suche sind. Terminbuchungen sind online oder telefonisch unter 0341-696 29 29 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Tablet auf dem Schoß einer Person mit dem Logo "ebay" auf dem Display

Ebay: Persönliche Daten für KI-Training ab 21. April

Am 21. April tritt bei Ebay eine neue Datenschutzerklärung in Kraft. Dann will die Auktions- und Verkaufsplattform die personenbezogenen Daten der Mitglieder für KI-Trainings nutzen. Wie Sie widersprechen, lesen Sie in diesem Artikel.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Comicdarstellung einer Person im Anzug, die die Hände an den Kopf hält und ängstlich oder verärgert aussieht. Daneben ein Briefumschlag mit einem Brief auf dem "Job" steht, eine kriminelle Person am Laptop und ein Smartphone mit Pfeilen und einem Euro-Icon. Ganz rechts befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Finanztransfers für Dritte: Warnung vor Jobangeboten

Immer wieder stoßen Verbraucher:innen im Internet auf lukrative Stellenangebote, bei denen sie Finanztransaktionen für Kund:innen eines Unternehmens durchführen sollen. Achtung: Sie können sich bei solchen Tätigkeiten strafbar machen!