GELD AUS DER IMMOBILIE: Was wird mit meinem Haus im Alter?

Pressemitteilung vom
Auf der einen Seite eine abbezahlte Immobilie und auf der anderen ein möglicher Geldbedarf. Viele ältere Besitzer*innen einer Immobilie stellen sich irgendwann die Frage: Was mache ich später aus oder mit meinem Haus? Kann ich es mir noch leisten?
Älteres Ehepaar halten ein kleines Haus in den Händen
Off

Kostenfreies Informationsangebot zum Teilverkauf und alternativen Modellen

Kann ich es weiter pflegen? Kann ich meine Rente damit aufbessern und es weiter nutzen? Bekomme ich in meinem Alter noch einen Kredit? Viele Fragen, die nach Antworten suchen.
 
Die rosigen Werbeversprechen der Anbieter klingen verlockend: Flexible Auszahlung, lebenslanges Wohnrecht und volle Entscheidungsfreiheit. Teilverkauf oder andere Modelle können überraschend teuer werden und es ist genau zu prüfen, ob es aus finanzieller Sicht die beste Lösung ist, um im Alter über mehr Geld zu verfügen. „Wichtig ist es, die Chancen und Risiken der verschiedenen Modelle zu kennen, den Überblick zu behalten und individuelle Lösungen zu finden“, weiß Finanzexpertin Martina Schröder von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Im Vorfeld muss man natürlich klären, was einem wichtig ist und man möchte.“
 
Der Vortrag richtet sich an Eigenheim- oder Wohnungseigentümer*innen und deren Angehörige. Die Expert*innen zeigen im Vortrag Möglichkeiten auf, wie Verbraucher*innen aus ihrer Immobilie Geld bekommen können, ohne auf „schnelle“ und „gute“ Versprechen hereinzufallen. Es sollen häufige Verbraucherfragen geklärt und mit Interessierten ins Gespräch gekommen werden.
 
Neugierig geworden? Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.

Webseminar:
GELD AUS DER IMMOBILIE – Was wird mit meinem Haus im Alter?
8. November 2023 | 16:00 bis 17:30 Uhr

Anmeldung unter:
www.verbraucherzentrale-sachsen.de/veranstaltungen

Die Teilnahme ist kostenlos. Die Plätze sind begrenzt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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