DDR-Versicherungen: Wechseln oder bleiben?

Pressemitteilung vom
33 Jahre nach der Wiedervereinigung gibt es immer noch Versicherungsverträge aus Vorwendezeiten. Das belegen Nachfragen von Eigenheimbesitzern, die ihre Wohngebäude- oder Hausratversicherung nach 1990 zu einem bundesdeutschen Anbieter mitgenommen haben.
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Empfehlungen für alte Wohngebäude- oder Hausratversicherungen

Nun treten vermehrt Versicherer an diese Verbraucher*innen heran und schlagen neue Tarife und somit Neuverträge vor.
 
„Die Betroffenen reagieren darauf oft verunsichert und fragen vermehrt bei uns an, ob ein Wechsel Nachteile haben könnte“, erklärt Jasmin Trautloft, Leiterin der Verbraucherzentrale in Plauen.
 
Grundsätzlich lohnt sich in einem solchen Fall immer der unabhängige Blick eines Experten ins Kleingedruckte der Versicherungsunterlagen. Dabei stehen insbesondere die folgenden Fragen im Mittelpunkt: Was genau ist bisher versichert? Bis zu welchen Summen leistet die Versicherung, insbesondere wenn es um Elementarschäden wie Überschwemmung, Rückstau oder Erdrutschrisiken geht, und ist dies überhaupt versichert?
 
Neuere Versicherungstarife haben tatsächlich meist den Vorteil, dass sie auch zeitgemäße Risiken versichern, so zum Beispiel die Absicherung der Ladestation für Elektroautos oder Schäden die durch Internetnutzung entstanden sind. Auch Hotelübernachtungskosten die durch Unbewohnbarkeit einer Wohnung entstehen, sind zumeist mit abgedeckt, während Wohngebäudeversicherungen aus DDR-Zeiten oft nur den entstandenen Sachschaden bezahlen.
 
„Vorsicht gilt jedoch, wenn man in einer Region zu Hause ist, in der es bereits Elementarschäden wie Überschwemmung, Erdbeben oder ähnliches gegeben hat“, warnt Trautloft. „Hier ist zu prüfen, ob die im Altvertrag noch abgedeckte Gefahr nach den Naturkatastrophen der letzten Jahre in einem Neuvertag noch mitversichert ist.“ Auch gilt es, die Höhe der Versicherungssumme, Leistungsgrenzen und eventuelle Selbstbeteiligungen genau zu vergleichen bzw. zu kontrollieren.
 
„Wir raten daher dazu, Verträge, insbesondere wenn es um Vertragswechsel geht, nie sofort zu unterschreiben, sondern diese sorgfältig zu lesen oder von unabhängigen Experten prüfen zu lassen“, so die Beraterin für Finanzdienstleistungsthemen der Verbraucherzentale Plauen.
 
Hilfe zum Thema Versicherungen, Finanzthemen sowie zu rechtlichen Verbraucherfragen erhalten sie in der Verbraucherzentrale Plauen in der Rädelstraße 2, Tel.: 03741-224743 oder online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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