Es kracht. Zwei PKWs kollidieren auf einem Parkplatz – ein klarer Versicherungsfall, bei dem die Schuldfrage darüber entscheidet, wer zahlt. Nicht immer läuft das reibungslos, wie ein aktueller Fall aus Plauen zeigt.
Was ist passiert? Nach Angaben des geschädigten Ehepaars wurde der Unfall nicht selbst verschuldet, einen Schaden gab es auf beiden Seiten. Das Versicherungsunternehmen des Verursachers teilte den Geschädigten jedoch eine 50-prozentige Mitschuld zu und zahlte lediglich die halbe Schadenssumme aus. Als Begründung gab das Unternehmen an, dass dies bei Unfällen auf Parkplätzen generell so zu handhaben sei.
Angabe von Rechtsverweisen kann helfen
„Die Verbraucher*innen wussten nicht mehr was sie tun sollten. Sie hatten bereits unzählige Male mit der Versicherung telefoniert und kamen nicht weiter“, erzählt Jasmin Trautloft, Leiterin der Verbraucherzentrale in Plauen. So landeten sie schließlich in der Beratung. Gemeinsam rekonstruierten sie den genauen Unfallhergang, teilten diesen der Versicherung mit und lehnten die angebliche Mitschuld unter Angabe von Gründen und Rechtsverweisen ab.
„Bei Parkplatzunfällen ist die tatsächliche Unfallsituation und die Sorgsamkeit der Beteiligten entscheidend. Im Fall der Plauener Verbraucher*innen konnten wir argumentieren, dass sie sich völlig korrekt verhalten hatten und von einem anderen unachtsamen Verkehrsteilnehmer tuschiert wurden. Eine Mitschuld war somit nicht gegeben“, so Trautloft. „Zu diesem Thema gibt es einschlägige Urteile, die wir anführen konnten und die zum Erfolg führten.“ Die Versicherung zahlte schließlich die gesamte Schadenssumme an das Plauener Paar aus.
Genauigkeit lohnt sich
„Bei Schadensfällen ist eine gute Dokumentation des Schadens, eventuell das Hinzuziehen der Polizei und Zeug*innen sowie ein möglichst genauer Unfallbericht unverzichtbar. Denn nur so bekommen die Sachbearbeiter*innen der Versicherungen ein umfassendes Bild, auf dessen Basis sie die Schadensregulierung entscheiden“, erklärt Trautloft. Es lohnt sich also genau zu sein und auf sein Recht zu bestehen, wenn man sich nichts zu Schulden kommen lassen hat.
Die Verbraucherzentrale in Plauen unterstützt bei Fragen zu Versicherungsverträgen sowie anderen rechtlichen und finanziellen Themen. Terminbuchungen sind online oder telefonisch unter 0341-696 29 29 möglich.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.