Der Schaden ist da, die Versicherung nicht

Pressemitteilung vom
Nach dem PKW-Unfall: Ein klarer Versicherungsfall wird zur Hängepartie. Warum es sich lohnt, auf Nummer sicher zu gehen.
Eine beschädigte Autofront nach einem Unfall.
Off

Es kracht. Zwei PKWs kollidieren auf einem Parkplatz – ein klarer Versicherungsfall, bei dem die Schuldfrage darüber entscheidet, wer zahlt. Nicht immer läuft das reibungslos, wie ein aktueller Fall aus Plauen zeigt.

Was ist passiert? Nach Angaben des geschädigten Ehepaars wurde der Unfall nicht selbst verschuldet, einen Schaden gab es auf beiden Seiten. Das Versicherungsunternehmen des Verursachers teilte den Geschädigten jedoch eine 50-prozentige Mitschuld zu und zahlte lediglich die halbe Schadenssumme aus. Als Begründung gab das Unternehmen an, dass dies bei Unfällen auf Parkplätzen generell so zu handhaben sei.

Angabe von Rechtsverweisen kann helfen

„Die Verbraucher*innen wussten nicht mehr was sie tun sollten. Sie hatten bereits unzählige Male mit der Versicherung telefoniert und kamen nicht weiter“, erzählt Jasmin Trautloft, Leiterin der Verbraucherzentrale in Plauen. So landeten sie schließlich in der Beratung. Gemeinsam rekonstruierten sie den genauen Unfallhergang, teilten diesen der Versicherung mit und lehnten die angebliche Mitschuld unter Angabe von Gründen und Rechtsverweisen ab.

„Bei Parkplatzunfällen ist die tatsächliche Unfallsituation und die Sorgsamkeit der Beteiligten entscheidend. Im Fall der Plauener Verbraucher*innen konnten wir argumentieren, dass sie sich völlig korrekt verhalten hatten und von einem anderen unachtsamen Verkehrsteilnehmer tuschiert wurden. Eine Mitschuld war somit nicht gegeben“, so Trautloft. „Zu diesem Thema gibt es einschlägige Urteile, die wir anführen konnten und die zum Erfolg führten.“ Die Versicherung zahlte schließlich die gesamte Schadenssumme an das Plauener Paar aus.

Genauigkeit lohnt sich

„Bei Schadensfällen ist eine gute Dokumentation des Schadens, eventuell das Hinzuziehen der Polizei und Zeug*innen sowie ein möglichst genauer Unfallbericht unverzichtbar. Denn nur so bekommen die Sachbearbeiter*innen der Versicherungen ein umfassendes Bild, auf dessen Basis sie die Schadensregulierung entscheiden“, erklärt Trautloft. Es lohnt sich also genau zu sein und auf sein Recht zu bestehen, wenn man sich nichts zu Schulden kommen lassen hat.

Die Verbraucherzentrale in Plauen unterstützt bei Fragen zu Versicherungsverträgen sowie anderen rechtlichen und finanziellen Themen. Terminbuchungen sind online oder telefonisch unter 0341-696 29 29 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Aktionen in Oberschulen, Gymnasien und Berufsschulen

Ab der Schulklasse 5 haben wir ein vielfältiges Programm zu den verschiedensten Themen zur Auswahl
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.