Konto gekündigt – was tun?

Pressemitteilung vom
Die Kündigung des Girokontos durch das Kreditinstitut empfinden Verbraucher*innen oftmals als zusätzliche Belastung im Alltag, die mit viel Aufwand und Ärger verbunden sein wird.
Eine Bankkarte steckt im Schlitz eines Geldautomaten
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Verbraucherzentrale zeigt Sparkassenkunden in Dresden ihre Optionen auf

„Das muss nicht sein“, weiß Robert Kluttig, Leiter der Verbraucherzentrale in Dresden. „Mit Hilfe der gesetzlichen Kontowechselhilfe und der unabhängigen Beratung der Verbraucherzentrale ist ein Großteil schon geschafft.“ Zudem bietet dieser Anlass zum Wechsel die Gelegenheit, um die eigenen Bedürfnisse hinsichtlich eines Girokontos zu überprüfen. In Hinblick auf Gebühren, gibt es große Unterschiede und der Vergleich kann sich lohnen.
 
Aktuell melden sich vermehrt Kund*innen der Ostsächsischen Sparkasse Dresden mit einer Kündigung des Kontovertrages. Dem vorausgegangen ist im April ein Urteil des Landesgerichts Dresden, durch das die Sparkasse künftig Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht mehr durch eine bloße Nutzung des Kontos einholen kann. „Handeln müssen Betroffene in jedem Fall. Entweder sie stimmen den AGBs nun noch nachträglich zu oder sie eröffnen ein neues Konto bei einem anderen Institut“, erklärt Kluttig die Optionen. Bei der Zustimmung zu den AGBs wird das bisherige Konto unter derselben Kontonummer inklusive aller erteilten Vollmachten weitergeführt.
 
Nach wie vor vertreten die Expert*innen der Verbraucherzentrale die Auffassung, dass eine Kündigung durch die Sparkasse nach dem Gerichtserfolg im Namen des Verbraucherschutzes nicht zwingend erforderlich war und die Sparkasse die Verträge auch mit den alten AGBs hätte fortführen können.
 
Wer unabhängige Beratung zum Ankündigungs- oder Kündigungsschreiben der Sparkasse in Dresden in Anspruch nehmen möchte, kann unter 0341-696 29 29 oder online www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung einen Termin buchen.  

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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