Schuldnerberatungsstellen können Pauschale freistellen
Leipziger Rentner*innen, deren pauschal geltender Freibetrag in Höhe von 1.340 Euro auf dem Pfändungsschutzkonto durch diese Leistung überschritten wird, können in der Verbraucherzentrale in Leipzig bei Vorlage des Rentenbescheides und Nachweis des Zahlungseingangs der Energiepauschale auf dem Girokonto eine Bescheinigung zur Vorlage bei ihrer Bank erhalten.
Im Gesetz wurde ausdrücklich die Unpfändbarkeit dieser Leistung festgeschrieben. „Dadurch ist es uns möglich, betroffenen Rentner*innen schnell und unkompliziert weiterzuhelfen“, erklärt Cornelia Hansel, Insolvenz- und Schuldnerberaterin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.