Vor wenigen Tagen versuchte ein deutscher Helfer in Görlitz zusammen mit zwei Geflüchteten aus der Ukraine für diese bei der Volksbank Raiffeisenbank Niederschlesien ein Girokonto zu eröffnen. „Der Antrag wurde nach uns vorliegenden Informationen seitens der Bank mit der Begründung abgelehnt, dass die Bank keine Verträge mit Personen schließen könne, die nicht ausreichend Deutsch beherrschen“, wundert sich Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Hintergrund sei, dass die notwendigen Sorgfaltspflichten nur einzuhalten seien, wenn zum Beispiel die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Kontovertrag, der Rechnungsabschluss und die relevanten Sonderbedingungen, welche nur in Deutsch vorlägen, auch verstanden würden.
„Diese Argumentation widerspricht dem geltenden Recht und ist ein Fall für die Bankenaufsicht, die wir informiert haben“, informiert Heyer. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht führt auf ihrer Website zum Thema aus: „Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags hat jeder, der sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhält. Das gilt auch für Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende. Personen ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können (Geduldete), haben ebenfalls diesen Anspruch. Für die Kontoeröffnung genügt die Angabe einer postalischen Anschrift. Das heißt, die Erreichbarkeit über Angehörige (Familie), Freunde oder eine Beratungsstelle reicht aus. Ein Wohnsitz im Sinne des Meldegesetzes ist nicht nötig.“
Die Finanzaufsicht hat auch grünes Licht dafür gegeben, das die Eröffnung im Hinblick auf die Identitätsfeststellung unbürokratisch ablaufen kann. Demnach kann die Identifizierung auf Basis einer ukrainischen Identity Card erfolgen. Bei Sprachschwierigkeiten kann ein Dolmetscher hilfreich zur Seite stehen.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.