Schnelle und kompetente Hilfe bei Schäden durch Hochwasser, Sturm, Hagel und Starkregen

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Sachsen ist an Ihrer Seite
Einen Regentag im Herbst
Off

Mit anhaltendem Regen, Gewittern und Stürmen in Sachsen steigen vielerorts die Risiken für Schäden an eigenem Besitz wie Haus oder Auto.
Kommt es zu einem Schaden durch ein Unwetter, gilt es zunächst Ruhe zu bewahren und sich an die wichtigsten Regeln zu erinnern.
 
1. Schützen
Schützen Sie zunächst sich und andere Menschen und bringen Sie sich nicht unnötig in Gefahr. Das gilt es besonders beim zweiten Schritt zu beachten.
 
2. Mindern
Wenn es ihnen gefahrlos möglich ist, ergreifen Sie Maßnahmen, um den Schaden möglichst gering zu halten.
 
3. Melden
Melden Sie den Schaden sobald wie möglich Ihrem Versicherer.
 
4. Dokumentieren
Halten Sie die entstandenen Schäden fest. Idealerweise haben Sie auch Belege für den konkreten Ablauf der Entstehung des Schadens.
 
Erste Adresse für Unterstützung bei allen Versicherungsfragen
„Grundsätzlich können von Hochwasser und Unwetter die Teilkaskoversicherung des Fahrzeugs, die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung betroffenen sein.“, erklärt Madlen Müller, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen.
 
Teilweise ist die Abgrenzung hier nicht ganz einfach. Die Berater*innen der Verbraucherzentrale bieten Unterstützung, wenn es Fragen und Probleme in der Abwicklung des Schadens gibt. Die Beratung steht allen Verbraucher*innen in den Beratungsstellen, telefonisch, per Video-Beratung und, sofern es das Wetter wieder erlaubt, in den mobilen Beratungsbussen offen.
 
Wer ohne Schaden durch das Unwetter gekommen ist, kann bei der Verbraucherzentrale checken lassen, ob der eigene Versicherungsschutz umfassend und aktuell ist oder sich Sparpotenziale ergeben. „Mit unserem Versicherungscheck finden wir heraus, ob Sie im Fall der Fälle gegen Unwägbarkeiten des Lebens, des Wetters oder Unachtsamkeiten abgesichert sind“, so Müller.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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