Einigung mit Sparkasse Bautzen nicht möglich

Pressemitteilung vom
Knapp zwei Monate nachdem die Sparkasse Bautzen überraschend Bereitschaft zur Einigung signalisierte, sind die Gespräche im Rahmen der Musterfeststellungsklage über Zinsnachzahlungen aus Prämiensparverträgen schon wieder beendet.
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Vertrauensbruch lässt Gespräche platzen

„Mit großem Bedauern mussten wir gestern feststellen, dass die Sparkasse Bautzen während der ersten Sondierungen das Vertrauensverhältnis durch die Herausgabe einer Pressemeldung mit internen Informationen und deren negativer Bewertung nachhaltig beschädigt hat“, erklärt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. „Für eine schnelle und faire Lösung für die Prämiensparerinnen wollten wir gemeinsam einen Vergleich in vertretbarer Höhe und basierend auf den Vorgaben des Bundesgerichtshofes finden“, so Eichhorst. Nach dem Austausch erster Eckpunkte befanden sich beide Seite in der Vorbereitung für die Aufnahme von konkreten Verhandlungen. Mitten in die Terminabstimmungen platzte nun die Meldung des Vorstandes der Sparkasse Bautzen. Ein solches Vorgehen ist bei Vergleichsverhandlungen unüblich und steht dem Aufbau von Vertrauen entgegen.

„Insbesondere die Behauptung, dass die Verbraucherzentrale Sachsen die Nachzahlungen nun verzögert, stellt die Fakten auf den Kopf“, erklärt Eichhorst und ergänzt: „Bereits seit vielen Jahren hätte die Sparkasse Bautzen doch die den Verbrauchern zustehenden Zinsen korrekt berechnen und auszahlen können. Das erst mehrere Urteile des BGH, letztmals im November 2021 zu ersten Aktivitäten der Sparkassen führten, ist beschämend“.

Deshalb werden die Verbraucherschützer*innen die Ansprüche der Betroffenen wie geplant, zügig und konsequent im Klageweg weiter verfolgen – gegebenenfalls bis zum Bundesgerichtshof. Dieses negative Beispiel wird die Verbraucherzentrale Sachsen nicht davon abhalten, zukünftig ernsthafte Verhandlungen mit den Sparkassen zu führen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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