Kampf um Bausparverträge lohnt

Pressemitteilung vom
Wenn nach jahrelangem Besparen des Bausparvertrages plötzlich eine Tarifänderung ins Haus flattert, ist die Verwunderung bei Betroffenen groß.
Das Modell eines Hauses, das durch eine Lupe vergrößert wird.
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Verbraucherzentrale in Auerbach unterstützt, wenn Bausparkassen Kunden in ungünstige Verträge lenken

So auch bei einer Familie aus dem oberen Vogtland. Plötzlich sollte der vereinbarte Sparzins von einem Prozent auf 0,05 Prozent gesenkt werden. Für den Fall, dass die Familie nicht einverstanden wäre, schlug das Bankhaus eine Kündigung vor. In Folge wäre der Vertrag ausgezahlt worden und für das Jahr 2022 keine Zinsen angefallen. „Weil die einseitige Änderung von Vertragsinhalten, nach geltendem Verbraucherrecht nicht rechtens ist, kann es sich lohnen, mit der Bausparkasse den Streit ums eigene Geld und Recht aufzunehmen“, ermuntert Heike Teubner, Leiterin der Verbraucherzentrale in Auerbach andere Betroffene.

Im vorliegenden Fall wandte sich die Familie an die Verbraucherschützerinnen. Nachdem die Bausparkasse auf das Schreiben der Verbraucherzentrale, nicht einlenkte, wurde ein Ombudsverfahrens bei der Schlichtungsstelle Bausparkassen eingeleitet. Dort forderten die Expertinnen der Verbraucherzentrale, dass der Bausparvertrag wie bisher weiter geführt wird, einer Tarifumstellung nicht zugestimmt wird und auch die Zinsen weiter gezahlt werden. Mit Erfolg.

„Bausparer sollten also kritisch mit Forderungen ihrer Bausparkasse nach Tarifumstellung oder gar Auflösung des Vertrages umgehen“, erklärt Heike Teubner. Auch die Frage nach der Zulässigkeit von jährlichen Servicegebühren steht nach einer neueren Entscheidung des Bundesgerichtshofes im Raum. Die Verbraucherzentrale Auerbach berät zu diesen als auch zu allen anderen Problemen im Finanzdienstleistungsbereich fachkundig und anbieterunabhängig. Terminvereinbarungen sind unter 03744-21 96 41 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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