Musterklage: Jetzt mitklagen und Zinsen einfordern

Pressemitteilung vom
Kostenfreier Infonachmittag und offene Tür für Prämiensparende der Ostsächsischen Sparkasse Dresden
Jetzt mitmachen: Klage anschließen
Off

Die Ostsächsische Sparkasse Dresden hat nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen vielen Prämiensparenden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Betroffenen Sparer*innen steht nach Berechnungen der Verbraucherschützer nun eine Nachzahlung von durchschnittlich 5.000 Euro pro Sparvertrag zu. Die Verbraucherzentrale hat deswegen eine Musterfeststellungsklage gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden eingereicht. „Noch bis zum 08. November 2022 kann man sich der Klage anschließen und so unkomplizierter sein Geld nachfordern. Betroffen sind sowohl laufende als auch gekündigte Langzeitsparverträge „Prämiensparen flexibel“ der Sparkasse Dresden“, so Finanzexpertin Kerstin Reinsperger der Verbraucherzentrale in Dresden.

Doch wie läuft die Musterfeststellungsklage ab? Was sind Vor- und Nachteile für diejenigen, die sich der Klage anschließen? Und gibt es noch andere Wege, um an die Zinsnachzahlung zu kommen? Diese und weitere Fragen rund um die Musterfeststellungsklage beantwortet die Verbraucherzentrale Sachsen in kostenfreien Informationsveranstaltungen:

Was:
Für Ihr Recht und Ihr Geld: Jetzt mitklagen und
Zinsen einfordern! Infonachmittag für Prämiensparende + Vortrag
 
Wann:
07. September 2022, 16 Uhr und 07. September 2022, 17 Uhr

Wo:
Verbraucherzentrale in Dresden
Fetscherplatz 3

Anmeldung:             
0341 - 696 29 29 oder dresden@vzs.de

Offene Tür für Prämiensparende:
Jeden Mittwoch von 13 bis 16 Uhr können Interessierte ganz ohne Beratungstermin die Rechtsexpert*innen der Verbraucherzentrale in Dresden mit der Eintragung ins Register oder der Zinsberechnung beauftragen.

„Alle Betroffenen begleiten wir gern auf dem Weg zu ihrer Zinsnachzahlung. Wir helfen sowohl bei der rechtssicheren Eintragung ins Klageregister und können zudem ein Gutachten darüber erstellen, wie viel Zinsen den Betroffenen pro Sparvertrag zustehen“, erklärt Finanzexpertin Kerstin Reinsperger. Am 09. November 2022 wird die Musterfeststellungsklage gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden vor dem Oberlandesgericht Dresden verhandelt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Ratgeber-Tipps

Langzeitsparer*innen: Welche Zinsen stehen Ihnen zu? Jetzt prüfen lassen!
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.
mehrere Küken stehen in einem Stall auf Stroh

Verbraucher lehnen Kükentöten ab und wünschen sich klare Informationen

Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen von Dezember 2020 zeigt, dass die Mehrheit der befragten Personen Kükentöten ablehnt. Sie wollen außerdem deutlich erkennen, was hinter Hinweisen wie "ohne Kükentöten" steckt.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.