Musterurteil für Dresdner Prämiensparer*innen rechtskräftig

Pressemitteilung vom
Am 9. Juli 2024 wurde das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Juli zur Musterklage gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden wegen falsch berechneter Zinsen in Sparverträgen rechtskräftig.
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Verjährung läuft in Kürze weiter. Betroffene sollten zügig handeln


Am 9. Juli 2024 ist mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Musterklage gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden wegen falsch berechneter Zinsen in Sparverträgen Rechtskraft eingetreten (Aktenzeichen: XI ZR 44/23). Damit bekommen nun auch die Dresdner Prämiensparer*innen endgültige Gewissheit, da der Streit höchstrichterlich entschieden wurde.
 
„Wir haben abgewogen und uns entschlossen, keine weiteren Rechtsmittel einzulegen“, informiert Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Der BGH hat die letzten strittigen Punkte zur korrekten Berechnung von Zinsen geklärt. Wir respektieren diese höchste Entscheidung und vermeiden, dass Sparende noch länger auf die ihnen zustehenden Zinsen warten müssen.“
 
Für die angemeldeten 654 Prämiensparer*innen der Dresdner Klage heißt das: Sie müssen zügig handeln, denn nach dem Ende des Musterverfahrens wirkt die Hemmung der Verjährung nur maximal sechs Monate. Aber auch alle anderen Dresdner*innen mit Prämiensparvertrag sollten nun tätig werden. Durch die Rechtskraft des Urteils ist auch für sie die Rechtslage endgültig geklärt und sie können nun auf Nachzahlungen hoffen. Es gilt aber: „Nur, wer seine Ansprüche bei der Sparkasse einfordert, bekommt am Ende auch Geld. Wer sich darauf verlässt, dass die Sparkasse jetzt auf ihre treuen Sparer zugeht, geht vielleicht leer aus“, so Hummel.
 
Die Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt alle Prämiensparer*innen – egal ob Mitkläger*in oder nicht – weiterhin. In persönlichen Beratungen prüfen die Expert*innen gemeinsam, was das Urteil bedeutet, welche Handlungsoptionen sich ergeben und helfen bei der Berechnung der Nachzahlungsansprüche.
 
Terminbuchungen sind online unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341-696 29 29 möglich. Alle Informationen zu den sächsischen Musterklagen, dem jüngsten BGH-Urteil und vieles mehr zu diesem Thema finden Interessierte auf der Themenseite:
www.verbraucherzentrale-sachsen.de/musterklagen-sparkasse
 

Transparenzhinweis: In einer ersten Fassung hatten wir den 08. August 2024 als Datum der Rechtskraft kommuniziert. Wir haben uns dabei an der Datierung der Urteile orientiert. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat einen anderen Rechtskraftvermerk, der allerdings erst kürzlich veröffentlicht wurde. Die Verbraucherzentrale Sachsen orientiert sich an den Angaben des BfJ und hat deshalb das Datum der Rechtskraft nachträglich verändert. Die Rechtskraft ist nun etwas früher eingetreten als kommuniziert. Damit endet die Hemmung der Verjährung auch eher. Für die Verbraucheransprüche ist dies nicht unerheblich.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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