Positives OLG-Urteil: Zinsanspruch für Sparer

Pressemitteilung vom
Am 17. Juni 2020 urteilte das OLG Dresden im Sinne der Verbraucher. Die Verbraucherzentrale in Zwickau klärt auf, was Prämiensparer*innen nun wissen sollten.
Zinsanpassung

Was Prämiensparer der Sparkasse Zwickau nun wissen sollten

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In der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Leipzig hat das Oberlandesgericht zugunsten der Verbraucher entschieden: Die Klauseln in den betroffenen Prämiensparverträgen sind unwirksam und die Ansprüche der Verbraucher nicht verjährt. Damit müssen für die gesamte Vertragslaufzeit die nicht korrekt berechneten Zinsen nachgezahlt werden. Das Urteil für Leipziger Sparkassenkunden spielt auch Zwickauer Sparern in die Karten: Hier läuft die Musterklage der Verbraucherschützer noch. Betroffene Sparer können sich ihr jetzt noch anschließen.

„Verbraucher haben nach wie vor die Möglichkeit, sich beim Klageregister des Bundesamtes für Justiz anzumelden. Die Sterne stehen spätestens seit dem Urteil des OLG Dresden mehr als gut, um auch hier den betroffenen Kunden den Weg für ihre Zinsnachzahlungen zu ebnen“, erklärt Sigrid Woitha, Leiterin der Beratungsstelle in Zwickau. Die Eintragung ist jederzeit selbstständig und kostenfrei auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz möglich. Damit sie rechtssicher und gültig vorgenommen wird, können Interessierte die Eintragung aber auch zusammen mit den Rechtsexperten der Verbraucherzentrale Sachsen zum Preis von 40 Euro vornehmen. „Aktuell steht noch kein Verhandlungstermin fest, sodass sich jeder betroffene Sparer noch unserer Klage anschließen kann“, erklärt Sigrid Woitha.

Mehrere tausend Sparverträge haben Sachsen Verbraucherschützer mittlerweile auf Herz und Nieren geprüft, darunter knapp 300 der Sparkasse Zwickau. Das Ergebnis: Im Schnitt stehen den Sparern über 3000 Euro Zinsnachzahlungen zu. „Für viele Betroffene sind das keine Peanuts! Die Leute, die zu uns kommen und sich ihre Ansprüche berechnen lassen, staunen immer wieder über die Beträge, die da am Ende zusammen kommen. Sie sind verärgert und wollen verständlicherweise ihre Zinsen“, so Sigrid Woitha weiter.   

Die Verbraucherzentrale Sachsen prüft und berechnet die Zinsen der Sparverträge anbieterunabhängig und erstellt zudem ein juristisches Gutachten. Betroffen sind die Verträge „Prämiensparen flexibel“, die bis etwa 2006 von der Sparkasse abgeschlossen wurden. Sie enthalten die Klausel „Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit ... % verzinst“. Mehr Infos unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/musterfeststellungsklage

 

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