Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht (OLG) Dresden festgelegten Referenzzinssatz bei langfristigen Sparprodukten bestätigt. Eine Entscheidung mit Strahlkraft, die nicht nur für Mitklagende von Bedeutung ist. Auch auf andere Langzeitsparer*innen, Sparkassen oder Banken wird das Urteil Auswirkungen haben. Wir ordnen ein und sagen Verbraucher*innen, was sie jetzt wissen müssen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen lädt dazu alle Interessierten zu einer offenen Sprechstunde im Beratungszentrum Dresden ein. Das Thema der Sprechstunde ist das aktuelle Urteil zu den Prämiensparverträgen gegen die Ostsächsische Sparkasse, das für viele Verbraucher*innen von großer Bedeutung ist. Eine sehr gute Gelegenheit für Betroffene, sich direkt über Ihre Rechte zur informieren und die nächsten Schritte zu planen.
WANN:
Mittwoch, 21. August 2024 I 13:00 – 18:00 Uhr
WO:
Verbraucherzentrale Dresden
Fetscherplatz 3
01307 Dresden
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.