Prämiensparen: Sparkassen verzögern weiterhin Zinszahlungen

Pressemitteilung vom
Trotz BGH-Urteil warten etliche Sparer*innen vergeblich auf eine Reaktion ihrer Sparkasse. Das könnte finanzielle Folgen haben. Der Grund: Vielen Kund*innen droht zum Jahresende die Verjährung ihrer Ansprüche.
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Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. Juli 2024 wurden die Bedingungen für die Berechnung der ausstehenden Zinszahlungen von tausenden Langzeitsparer*innen festgelegt. Damit sollte alles Wesentliche entschieden sein, um den jahrelangen Streit zwischen Verbraucherzentralen und Sparkassen zu beenden. Doch die Realität ist eine andere.

Begründungen für Verzögerungen sind vielfältig

Viele Betroffene warten immer noch auf die Neuberechnung und Nachzahlung ihrer Zinsen. In zahlreichen Fällen beträgt der Zinsanspruch mehrere tausend Euro – doch einige Sparkassen scheinen weiter auf Zeit zu spielen. Die Begründungen für die anhaltenden Verzögerungen sind vielfältig: Manchmal wird auf eine weitere „rechtliche Einordnung“ des Urteils verwiesen, ein anderes Mal fehlen angeblich Unterlagen zur Bearbeitung, die der Sparkasse jedoch längst vorliegen sollten. Nicht selten wird auch von personellen oder technischen Engpässen gesprochen. Besonders frustrierend: Viele Verbraucher*innen erhalten trotz wiederholter Anfragen keinerlei Antwort.

Drohende Verjährung verschärft die Situation

Diese Hinhaltetaktik ist nicht nur schlechter Kundenservice – sie könnte für viele Verbraucher*innen auch finanzielle Folgen haben. Denn die Zeit drängt. Prämiensparer*innen, die ihren Vertrag bereits gekündigt und sich keiner Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, droht zum Jahresende die Verjährung ihrer Ansprüche. Um den Anspruch auf die Zinsen nicht zu verlieren, müssen die Betroffenen ihre Sparkasse schriftlich auffordern, die Zinsen nach den Vorgaben des BGH neu und nachvollziehbar abzurechnen. Hierzu kann der Musterbrief der Verbraucherzentrale genutzt werden.

Falls die Sparkasse darauf nicht reagiert oder ablehnt, kommt ein Schlich-tungsverfahren beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband in Betracht, um eine Hemmung der Verjährungsfrist herbeizuführen. Hierbei kann die Verbraucherzentrale bei Bedarf unterstützen.

Diese Presseinformation wurde gemeinsam von den Verbraucherzentralen in Sachsen, Thüringen, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern verfasst.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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