Schnelles Handeln erforderlich
„Wer sich allein auf Ankündigungen oder Zusicherungen der Sparkassen verlässt, riskiert, am Ende leer auszugehen, da die Verjährungsfrist 6 Monate nach Rechtskraft weiterläuft. Diese ist laut Bundesamt für Justiz bereits am 28.8. eingetreten“, warnt Heike Teubner, Leiterin der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Auerbach.
Die Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt daher allen Prämiensparenden, unverzüglich Kontakt zu ihrer Sparkasse aufzunehmen, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
Rechtssichere Schritte und Unterstützung
Betroffene Prämiensparer*innen haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Rechte durchzusetzen. Dazu gehören unter anderem die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens sowie ein Mahn- oder Gerichtsverfahren. Selbst Sparer*innen, die nicht am Musterverfahren teilgenommen haben, sind betroffen und sollten ebenfalls tätig werden.
Besonders dringend ist die Situation für diejenigen, deren Prämiensparverträge erst 2021 gekündigt wurden. Hier läuft die Verjährungsfrist Ende dieses Jahres ab.
Verbraucherzentrale Sachsen bietet Unterstützung
Die Verbraucherzentrale Sachsen steht allen Prämiensparenden – unabhängig davon, ob sie am Musterverfahren teilgenommen haben oder nicht – zur Seite. Die Unterstützung umfasst individuelle Beratung, die rechtskonforme Durchsetzung von Forderungen sowie die Berechnung von Nachzahlungsansprüchen.
Termine für eine persönliche Beratung können online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 03744 - 21 96 41 vereinbart werden.
Alle Informationen zum Rechtsstreit mit sächsischen Sparkassen finden Sie auf unserer Themenseite: https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/musterklagen-sparkasse
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.