Register für Musterklage gegen die Sparkasse Meißen eröffnet

Pressemitteilung vom
Am Freitag hat das Bundesamt für Justiz das Register zur Anmeldung für die Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Vogtland online freigeschaltet. Prämiensparer*innen können sich nun der Klage offiziell anschließen.
MFK_Sachsen

Prämiensparer*innen können sich nun der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Vogtland offiziell anschließen

Off

Am vergangenen Freitag hat das Bundesamt für Justiz das Register zur Anmeldung für die Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Vogtland online freigeschaltet. Prämiensparer können sich nun kostenfrei selbst eintragen, um sich der Klage der Verbraucherzentrale Sachsen anzuschließen. So sollen die ausstehenden Zinsen aus dem Langzeitsparvertrag Prämiensparen flexibel eingeklagt werden.

„Die Erfahrungen mit den ersten drei Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkasse haben belegt, dass es mit Blick auf die Rechtssicherheit sinnvoll ist, sich bei der Anmeldung Unterstützung zu holen“, blickt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen zurück. Deshalb bieten die Verbraucherschützer zum Preis von 38,99 Euro eine Beratung zur Eintragung ins Register an. Für Verbraucher, die ihren Zinsanspruch bereits bei der Verbraucherzentrale berechnen ließen, kostet die Eintragung 14,63 Euro. Termine können immer montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr telefonisch unter 0341 - 696 29 29 oder online vereinbart werden.

Hintergrund ist, dass die Sparkasse Vogtland nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen in den variabel verzinsten Langzeitsparverträgen die Zinsen über Jahre zum Nachteil der Sparer angepasst hat und daraus nun Ansprüche in durchschnittlicher Höhe von 2.400 Euro bestehen. „Bisher haben uns bereits 352 betroffene Verbraucher eine Vollmacht erteilt, um sich der Klage anzuschließen“ berichtet Heike Teubner, Leiterin des Kompetenzzentrums in Auerbach.

Welche Vorteile die Klage für Verbraucher hat und welche Möglichkeiten zur Beteiligung bestehen, hat die Verbraucherzentrale Sachsen unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/Musterfeststellungsklage zusammengefasst.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Langzeitsparer*innen: Welche Zinsen stehen Ihnen zu? Jetzt prüfen lassen!
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Verbraucherzentrale mahnt kostenpflichtigen Rundfunkbeitrag-Service ab

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt geht gegen den Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de vor. Verbraucher:innen werden hier für eine Mitteilung zum Rundfunkbeitrag zur Kasse gebeten, die beim offiziellen Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kostenlos ist.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Grafik zu falschen Heilungsversprechen bei Multipler Sklerose

Heilung durch Nahrungsergänzung? Falsche Versprechen bei Multipler Sklerose

Derzeit laufen bei TikTok und Instagram Clips, in denen Influencer Heilung bei Multipler Sklerose durch "Health Mission" versprechen. Demnach würden Betroffene nach einer Kur mit Nahrungsergänzungsmitteln wieder gehen können. Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor derlei Gesundheitsversprechen.