Sparkassen haben mehr als eine Million Euro zu wenig Zinsen gezahlt

Pressemitteilung vom
Seit dem BGH-Urteil im Juli berechnen die Verbraucherschützer*innen die Zinsansprüche von Prämiensparer*innen bundesweit neu. Um nicht leer auszugehen, müssen Betroffene ihre Ansprüche zügig geltend machen, um eine Verjährung zu verhindern.
prämien sparen
Off

Sparkassen haben jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Das hat der BGH am 9. Juli 2024 bestätigt und mit seinem Urteil die Grundlage für eine Neuberechnung der Zinsansprüche bei Langzeitsparprodukten geschaffen. Ein Erfolg für die Verbraucherzentrale Sachsen, die gegen neun sächsische Sparkassen Klage eingereicht hatte – und eine gute Nachricht für Verbraucher*innen. Seither berechnen die Verbraucherschützer*innen die Zinsansprüche bundesweit neu. Nach aktuellen Berechnungen stehen Betroffenen insgesamt satte 1.140.438,29 Euro zu.

Nachzahlungen im vierstelligen Bereich möglich

Auch wenn einige Vertreter*innen der Sparkassen nach dem Urteil den Eindruck vermittelten als hätten sie den Rechtsstreit gewonnen, sprechen die Zahlen eine andere Sprache. Allein die Verbraucherzentrale Sachsen hat über eine Million Euro Nachzahlungsansprüche im Rahmen ihrer Beratungen errechnet. Viele der Betroffenen können sogar Summen im vierstelligen Bereich fordern. Der Einsatz der sächsischen Verbraucherschützer*innen hat sich gelohnt.


Die Berechnung des Nachzahlungsanspruchs ist allerdings nur der erste Schritt. Dieser muss auch durchgesetzt werden. Einige Sparkassen zeigen sich hier kooperativer als andere. Jene, die auf Zeit spielen, begründet dies mit rechtlichen Aspekten, vermeintlich fehlenden Unterlagen oder personellen wie technischen Engpässen.

Vielen Sparer*innen droht zum Jahresende Verlust der Ansprüche

Dieses Verhalten könnte für viele Verbraucher*innen finanzielle Folgen haben. Denn mit dem Eintreten der Rechtskraft des Urteils läuft die Verjährung weiter. Einigen Prämiensparer*innen droht schon zum Jahresende der Verlust ihrer Ansprüche.

Sollten Verbraucher*innen Unterstützung bei der Durchsetzung ihres Anspruchs gegenüber einer Sparkasse benötigen, unterstützt die Verbraucherzentrale gerne – sowohl bei der Berechnung von Ansprüchen als auch bei der rechtlichen Vertretung.

Alle Infos zum Rechtsstreit mit sächsischen Sparkassen finden Sie auf unserer Themenseite: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/musterklagen-sparkasse

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Ratgeber-Tipps

Langzeitsparer*innen: Welche Zinsen stehen Ihnen zu? Jetzt prüfen lassen!
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.