Die Sparkasse Vogtland hat, wie etliche andere Sparkassen, in vielen Fällen zu wenig Zinsen gezahlt – das hat das OLG Dresden im Sommer 2024 bestätigt. Seither haben die meisten Kund*innen ihre Ansprüche bei der Sparkasse geltend gemacht, allerdings noch nicht alle. Und die Zeit drängt: Die Verjährung der Ansprüche läuft seit Eintritt der Rechtskraft weiter, Stichtag ist der 28. Februar. Wer jetzt nicht handelt, verliert.
Rund 1.100 Sparer*innen haben sich der Musterklage angeschlossen
„Nach unserer Einschätzung haben etwa 70 Prozent der betroffenen Prämiensparer*innen ihre Auszahlung inzwischen erhalten“, erklärt Heike Teubner, Leiterin der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Auerbach. Rund 1.100 Sparer*innen hatten sich der Musterklage der Verbraucherzentrale Sachsen angeschlossen.
„Es gibt aber noch einige Verbraucher*innen, die bisher gar nichts von ihrer Sparkasse gehört haben. Die sollten sich unbedingt noch vor dem Auslaufen der Frist bei uns melden, sonst könnten sie leer ausgehen.“
Schlichtungsverfahren um Verjährung zu hemmen
Betroffene haben mehrere Möglichkeiten, ihre Rechte auch noch kurzfristig durchzusetzen. Dazu gehören unter anderem die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens, um die Verjährung zu hemmen sowie ein Mahn- oder Gerichtsverfahren. Dies gilt auch für Sparer*innen, die nicht am Musterverfahren teilgenommen haben.
Die Verbraucherzentrale in Auerbach hilft allen Prämiensparenden dabei, ihre Rechte durchzusetzen. Die Unterstützung umfasst individuelle Beratung, die rechtskonforme Durchsetzung von Forderungen sowie die Berechnung von Nachzahlungsansprüchen.
Termine für eine persönliche Beratung können online oder telefonisch unter 03744 - 21 96 41 vereinbart werden.
Alle Informationen zum Rechtsstreit mit sächsischen Sparkassen finden Sie auf unserer Themenseite: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/musterklagen-sparkasse
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.