Sparkassen-Zinsstreit: Urteil für Leipziger und Muldentaler Prämiensparer*innen rechtskräftig

Pressemitteilung vom
Das Verfahren ist damit abgeschlossen und alle Berechnungskriterien stehen fest – eine gute Nachricht für Prämiensparer*innen in der Region. Betroffene sollten nun zügig handeln, da die Verjährung in Kürze weiterläuft.
prämien sparen
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Am 28. August 2024 wurden die Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden zur Musterklage gegen die Sparkasse Leipzig (20. Dezember 2023, Aktenzeichen: 5 MK 1/19) und zur Musterklage gegen die Sparkasse Muldental (17. Januar 2024, Aktenzeichen: 5 MK 4/20) wegen falsch berechneter Zinsen in Sparverträgen rechtskräftig. Damit sind die Verfahren abgeschlossen und alle Berechnungskriterien stehen fest – eine gute Nachricht für Prämiensparer*innen in der Region.

„Wir haben abgewogen und uns entschlossen, die Revision in diesen Verfahren zurückzunehmen“, informiert Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Die Urteile des Oberlandesgerichts entsprechen im Wesentlichen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Wir respektieren diese höchstrichterliche Entscheidung und vermeiden damit, dass Sparende länger auf die ihnen zustehenden Zinsen warten müssen.“

Was Prämiensparer*innen jetzt tun sollten

Die rund 1.300 Prämiensparer*innen der Leipziger Klage sowie die 122 Mitklagenden aus dem Muldentalkreis sollten nun zügig handeln. Denn mit dem Ende des Musterverfahrens wirkt die Hemmung der Verjährung nur maximal sechs Monate. Sparer*innen, die nicht mitgeklagt haben, aber einen Prämiensparvertrag besitzen, können ebenfalls tätig werden. Durch das Urteil ist auch für sie die Rechtslage geklärt und eine Nachzahlung wahrscheinlich. In beiden Fällen gilt: „Nur, wer sein Geld bei der Sparkasse einfordert, bekommt es auch. Wer sich darauf verlässt, dass die Sparkasse selbst aktiv wird, geht am Ende vielleicht leer aus“, so Hummel.

Die Verbraucherzentrale Sachsen steht allen Prämiensparer*innen – egal ob Mitkläger*in oder nicht – weiterhin zur Seite. In individuellen Beratungen erklären unsere Expert*innen, was das Urteil bedeutet und welche Handlungsoptionen sich daraus ergeben. Zudem unterstützen sie bei der Berechnung der Nachzahlungsansprüche.

Terminbuchungen sind online oder telefonisch unter 0341-696 29 29 möglich.

Alle Informationen zum Rechtsstreit mit sächsischen Sparkassen finden Sie auf unserer Themenseite: https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/musterklagen-sparkasse

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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