Sparkassen-Zinsstreit: Urteil für Prämiensparer*innen der Sparkasse Mittelsachsen rechtskräftig

Pressemitteilung vom
Das Verfahren ist damit abgeschlossen und alle Berechnungskriterien stehen fest – eine gute Nachricht für Prämiensparer*innen in der Region. Betroffene sollten nun zügig handeln, da die Verjährung in Kürze weiterläuft.
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Verjährung läuft in Kürze weiter – Betroffene sollten zügig handeln

Am 4. November 2024 wurde das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden zur Musterklage gegen die Sparkasse Mittelsachsen (14. Februar 2024, Aktenzeichen: 5 MK 2/21) wegen falsch berechneter Zinsen in Sparverträgen rechtskräftig. Damit sind die Verfahren abgeschlossen und alle Berechnungskriterien stehen fest – eine gute Nachricht für Prämiensparer*innen in der Region.
 
„Wir haben abgewogen und uns entschlossen, die Revision in diesen Verfahren zurückzunehmen“, informiert Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Die Urteile des Oberlandesgerichts entsprechen im Wesentlichen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Wir respektieren diese höchstrichterliche Entscheidung und vermeiden damit, dass Sparer länger auf die ihnen zustehenden Zinsen warten müssen.“

Was Prämiensparer*innen jetzt tun sollten

Die 322 Prämiensparer*innen der mittelsächsischen Musterklage sollten nun zügig handeln. Denn mit dem Ende des Musterverfahrens wirkt die Hemmung der Verjährung nur maximal sechs Monate. Auch Sparer*innen, die nicht mitgeklagt haben, aber einen Prämiensparvertrag besitzen, können tätig werden. Durch das Urteil ist für sie die Rechtslage geklärt und eine Nachzahlung wahrscheinlich. In beiden Fällen gilt: „Nur, wer sein Geld bei der Sparkasse einfordert, bekommt es auch. Wer sich darauf verlässt, dass die Sparkasse selbst aktiv wird, geht am Ende vielleicht leer aus“, so Hummel.
 
Die Verbraucherzentrale Sachsen steht allen Prämiensparer*innen – egal ob Mitkläger*in oder nicht – weiterhin zur Seite. In individuellen Beratungen erklären unsere Expert*innen, was das Urteil bedeutet und welche Handlungsoptionen sich daraus ergeben. Zudem unterstützen sie bei der Berechnung der Nachzahlungsansprüche.
 
Terminbuchungen sind online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341-696 2929 möglich.

Alle Informationen zum Rechtsstreit mit sächsischen Sparkassen finden Sie auf unserer Themenseite: https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/musterklagen-sparkasse

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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