Wenn Bankberater mit Angeboten zum Jahresstart locken
„Besonders zum Ende und zu Beginn eines Jahres finden diese Gespräche häufig statt, um die Entwicklungen zu besprechen und die Strategie für das neue Jahr festzulegen“, weiß Jasmin Trautloft, neue Leiterin der Verbraucherzentrale Plauen.
Natürlich ist der Grundgedanke richtig: Jeder Anleger und jede Anlegerin sollte die eigene Strategie regelmäßig prüfen und hinterfragen, ob die gewählte Zusammensetzung im Depot noch zu den aktuellen Vorstellungen, Lebensumständen und Sicherheitsbedürfnissen passt. „Ob dabei die Hilfe des Bankberaters, der auch die Produkte des Hauses, verkauft oder die Unterstützung einer anbieterunabhängigen Institution, wie der Verbraucherzentrale Sachsen besser passt, müssen Verbraucher*innen selbst entscheiden“, so Frau Trautloft.
Häufig werden vermeintlich neue Bankprodukte, Anlagemöglichkeiten oder Investmentchancen gezielt zu Beginn eines Jahres angepriesen, so dass langjährige Kund*innen schon zum Jahresende eingeladen werden können. Nicht selten wird auf ein „begrenztes Kontingent“ hingewiesen, so dass eine schnelle Entscheidung notwendig erscheint. Doch nicht immer sind Neuinvestitionen sinnvoll. Insbesondere, wenn durch Umschichtung im Depot, bereits investierte Gelder einfach anders angelegt werden sollen. „Immerhin fallen bei jeder Bewegung im Depot Kosten von oft drei bis fünf Prozent für Anleger*innen an“, erklärt Trautloft: „Chancen und Nutzen des Angebotes müssen genau abgewogen und die Transaktion im Zweifel nachgerechnet werden“. Insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher oder politischer Unsicherheiten sollte neben der Anlage selbst, auch der Einstiegszeitpunkt hinsichtlich aktueller Kursbewegungen an den Märkten gut abgewogen werden, wenn man Gewinne erzielen möchte.
Wer unsicher ist, ob die neuen Anlageideen die Richtigen sind, kann die Anlageprodukte von den Expert*innen der Verbraucherzentrale anbieterunabhängig überprüfen lassen oder eine unabhängige Einschätzung zum Risiko der Wertpapiere in Anspruch nehmen. Terminvereinbarungen sind unter 0341-696 29 29 oder www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung möglich.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.