Verjährung im Zinsstreit droht: Zügig handeln, bevor die Ansprüche verfallen

Pressemitteilung vom
Die Sparkasse Mittelsachsen hat, wie viele andere Sparkassen, in zahlreichen Fällen zu wenig Zinsen gezahlt. Mit dem rechtskräftigen Urteil des OLG Dresden vom 4. November 2024 wurde nun die Grundlage für eine Neuberechnung der Zinsansprüche bei Langzeitsparprodukten geschaffen – eine positive Entwicklung für Betroffene in der Region.
Sanduhr steht neben einer Uhr
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Prämiensparer*innen der Sparkasse Mittelsachsen bleibt bis 4. Mai Zeit

Prämiensparer*innen, die bisher keine weiteren Schritte unternommen haben, sollten jedoch dringend handeln, da die Verjährungsfrist bald abläuft.
 
Bis zum 4. Mai haben die rund 320 Sparenden, die sich der Musterklage der Verbraucherzentrale Sachsen angeschlossen haben, Zeit dafür. Hintergrund: Mit dem Ende des Musterfeststellungsverfahrens wirkt die Hemmung der Verjährung nur maximal sechs Monate. Danach verjähren die Nachzahlungsansprüche. Prämiensparer*innen können bis dahin ein Schlichtungsverfahren einleiten sowie ein Mahn- oder Gerichtsverfahren anstreben.
 
Auch Sparer*innen, die nicht am Musterverfahren teilgenommen haben, sollten schnellstmöglich Kontakt mit ihrer Sparkasse aufnehmen. Durch das Urteil ist auch für sie die Rechtslage geklärt und eine Nachzahlung wahrscheinlich.
 
In beiden Fällen gilt: „Nur, wer sein Geld bei der Sparkasse einfordert, bekommt es auch. Wer sich allein darauf verlässt, dass die Sparkasse aktiv wird, geht am Ende vielleicht leer aus“, sagt Sandy Kühne, Beratungsstellenleiterin in Chemnitz.
 
Die Verbraucherzentrale Sachsen steht allen Prämiensparer*innen weiterhin zur Seite. Die Unterstützung umfasst individuelle Beratung, die rechtskonforme Durchsetzung von Forderungen sowie die Berechnung von Nachzahlungsansprüchen.
 

Für kurzfristige Fragen zur Verjährung von Ansprüchen stehen unsere Berater*innen am Donnerstag, den 17. April 2025, in einer offenen Sprechstunde von 10 bis 16 Uhr im Beratungszentrum Chemnitz, Zschopauer Straße 107, zur Verfügung.

Bitte bringen Sie zu Ihrem Beratungstermin alle relevanten Unterlagen mit – insbesondere Vertragsunterlagen, Sparbücher sowie den Schriftverkehr mit der Sparkasse Mittelsachsen – damit eine individuelle Prüfung und Beratung möglich ist.

Alle Infos zum Rechtsstreit mit sächsischen Sparkassen finden Sie auf unserer Themenseite: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/musterklagen-sparkasse

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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