Verträge können auch 99 Jahre laufen

Pressemitteilung vom
BGH entscheidet einen langjährigen Rechtsstreit zu Prämiensparverträgen – Weitere Entscheidungen stehen an
Senioren ärgern sich über zu wenig gezahlte Zinsen
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Bereits im Jahr 2019 hatte das Oberlandesgericht Dresden gegen die Sparkasse Zwickau entschieden: Wenn ein Prämiensparvertrag eine Laufzeit von 1188 Monaten enthält, sprich 99 Jahren, dann darf dieser Vertrag auch nicht einfach vorher vom Kreditinstitut gekündigt werden. Das gilt auch dann, wenn die höchste Stufe der regelmäßig ansteigenden Prämienstaffel bereits deutlich früher erreicht wird.
 
Umso ernüchternder war es für Betroffene, dass sowohl die Sparkasse als auch ihre Schlichtungsstelle, der Sparkassenombudsmann, diese Rechtsprechung schlichtweg nicht berücksichtigten. Die Verbraucherzentrale Sachsen unterstützte deshalb bereits mehrere Sparer*innen bei der Einreichung von Individualklagen. Der Bundesgerichtshof urteilte nun aber in einem gleichgelagerten Fall aus Bayern (Az. XI ZR 88/23) und bestätigte inhaltlich das Urteil aus Dresden. Mögen 99 Jahre auch eine sehr lange Laufzeit sein, wenn der Vertrag diese konkret verspricht, ist sie auch einzuhalten.
 
„Das aktuelle Urteil spiegelt vollumfänglich unsere Rechtsauffassung im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher wider und bringt auf höchstrichterliche Ebene zu Ende, was in Sachsen angestoßen wurde.“, freut sich Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. Aber das ist nur der Anfang, denn das Jahr 2024 hält weitere wegweisende Urteile bereit.
 
„Die Frage der Laufzeit von Prämiensparverträgen ist geklärt, doch jetzt geht es um die Höhe der Zinsen. Wir rechnen hier im Laufe des Jahres mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in einem unserer Musterverfahren. Dieses Urteil wird allein in Sachsen Tausende betreffen und wird - so zeigen es die regelmäßigen Nachfragen an uns - von vielen mit großer Spannung erwartet.“, so Eichhorst weiter.
 
Bei Unsicherheiten oder sonstigem Beratungsbedarf im Zusammenhang mit Sparverträgen hilft die Verbraucherzentrale Sachsen im Rahmen der Finanzdienstleistungsberatung sachsenweit vor Ort, telefonisch oder online.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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