Rentenfonds, Anleihe & Co. - Was ist das?
Rentenfonds werden häufig als sicherer Baustein der Altersvorsorge verkauft. Viele Verbraucher*innen fragen sich deshalb aktuell, wieso sie mitunter doch Verluste im zweistelligen Prozentbereich in ihren Fonds hinnehmen müssen. Ein Rentenfonds ist nicht einfach nur ein Fonds, der das Geld sicher für das Rentenalter bereithält, wie eben die gesetzliche Rentenversicherung. Rente in der Sprache der Finanzbranche meint vielmehr ein festverzinstes Wertpapier, in der Regel eine Anleihe. Ein Rentenfonds investiert also in Anleihen.
„Vereinfacht gesagt, leiht man mit einer Anleihe einer anderen Stelle Geld und erhält dafür nach einem bestimmten Zeitraum den versprochenen Zins. Verleihen kann man sein Geld zum Beispiel an Staaten oder Unternehmen und schon das kann einen großen Einfluss auf die Sicherheit der Anlage haben.“, erklärt Fabian Herbolzheimer, Berater bei der Verbraucherzentrale Sachsen. So sind Unternehmensanleihen grundsätzlich weniger sicher als Staatsanleihen.
Anleihen geben also einerseits einen festen Zins, wenn man sie bis zum Ende der Laufzeit hält. Sie werden aber auch am Markt gehandelt. Das führt zu einem auf den ersten Blick seltsamen Ergebnis. Steigen nämlich die Zinsen, so fällt der Wert der bereits vorhandenen Anleihen. Auf den zweiten Blick, wird dies nachvollziehbar. Werden nun Anleihen mit einer Verzinsung von zwei Prozent ausgegeben, statt wie bisher z.B. mit einem Prozent sinkt die Nachfrage nach den einprozentigen und damit auch ihr Marktwert. Das spüren Verbraucher*innen zunächst als Wertverlust ihrer Rentenfonds.
Verschiedene Faktoren bestimmen die Risikoklasse!
Ob eine solche Anlage nun als sicher eingestuft werden kann, ist zudem abhängig von der Definition von Sicherheit und der Haltedauer. Keinesfalls können hier Wertverluste ausgeschlossen sein. Alternativen können in Zeiten zurückkehrender Zinsen, je nach gewünschter Laufzeit und Verfügbarkeit, beispielsweise Tages- oder Festgeldkonten sein.
Interessierte können sich individuell zu bestehenden Rentenfonds oder zum Abschluss solcher bei der Verbraucherzentrale beraten lassen. Terminbuchungen sind online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341 - 696 2929 möglich.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.