Verbraucherzentrale in Dresden zeigt Optionen auf
Darin bietet das ansässige Bankenhaus unaufgefordert eine Summe als Vergleichszahlung an, um die Verwendung einer rechtswidrigen Zinsklausel abzugelten. Der Verbraucherzentrale Sachsen liegen unterschiedliche Schreiben vor, die nun sehr viele Fragen bei Betroffenen aufwerfen. Für die Annahme des Angebotes bietet die Sparkasse sechs Wochen Zeit.
Ob wirklich Eile geboten ist, welche Aspekte bei der Entscheidungsfindung einbezogen werden sollten, welche Auswirkungen die Entscheidung auf die Fortführung des Vertrages hat und wie die Alternative aussieht, können Interessierte bei der Verbraucherzentrale in Dresden erfahren. Die Expert*innen sind bereits seit 2019 mit dem Thema Zinsanpassung in Prämiensparverträgen vertraut. Denn bereits im Frühjahr vor vier Jahren hat die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die erste sächsische Sparkasse Musterfeststellungsklage eingereicht, um den Prämiensparenden zu ihrem Geld und ihrem Recht zu verhelfen. Seitdem sind acht weitere Musterklagen auf den Weg gebracht worden – unter anderem auch gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden.
Weitere Informationen finden Betroffene unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/zinsanpassung. Termine können telefonisch unter 0341 – 696 29 29 oder online vereinbart werden.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.