Zinsanpassung: BGH weicht nicht vom Kurs

Pressemitteilung vom
Relativer Zinsabstand, monatliche Anpassung und Verjährung erst ab Ende des Sparvertrages „Prämiensparen flexibel“
Bundesgerichtshof
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„Weil es sich bereits um das fünfte BGH-Verfahren in gleicher Sache handelt, haben die Richter des obersten Zivilgerichtes heute erwartungsgemäß geurteilt, dass die Sparkasse Meißen die Zinsen in Prämiensparverträgen auf Basis einer rechtswidrigen Zinsklausel angepasst hat“, fasst Michael Hummel, Jurist bei der Verbraucherzentrale Sachsen zusammen.
 
Fehlende Einsicht
Damit ist das Leiturteil des Bundesgerichtshofes vom 6. Oktober 2021 gegen die Sparkasse Leipzig erneut bestätigt. „Weil wir allen Prämiensparern in Sachsen zugesagt haben, mit dem Instrument der Musterklage um ihr Geld und ihr Recht zu kämpfen, hatte der Bundesgerichtshof die Thematik heute erneut auf dem Tisch“, erklärt Hummel. „Würden die Sparkassen ihre Hinhaltetaktik endlich aufgeben und ihrer Kundschaft einen interessengerechten Zinsnachschlag auszahlen, hätte der Rechtsstreit sofort ein Ende“, so Hummel weiter.
 
Tenor des Urteils
Laut Gericht hätte ein langfristiger Zinssatz der Deutschen Bundesbank angewendet werden müssen. Der Senat bestätigte zudem die Anwendung des relativen Zinsabstandes und weist damit abweichende Tendenzen von deutschen Oberlandesgerichten zurück. Auch die Entscheidung, dass die Verjährung erst mit Vertragsende beginnt, hat weiterhin Bestand. Nach welchem Referenzzinssatz der Nachzahlungsanspruch konkret berechnet werden soll, wurde allerdings erneut nicht festgelegt, sondern ans Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen.
 
Überraschende Entwicklung  
Die Zinssätze, die aktuell vor deutschen Gerichten zur Debatte stehen, offenbaren derweil in der Niedrigzinsphase eine interessante Entwicklung: Der von der Verbraucherzentrale Sachsen favorisierte Zinssatz WX 4260 (frühere Bezeichnung) gleitend entwickelt sich moderat. Der Zinssatz WU 9554 (frühere Bezeichnung) Ist Wert, der im Verfahren gegen die Sparkasse Dresden vom OLG Dresden festgelegt wurde, steigt seit Dezember 2022 rasant. „Egal, welcher der beiden Zinssätze letztlich festgelegt wird, Verbraucher profitieren entweder in der Zukunft oder für die Vergangenheit. Das betrifft dann entweder Verträge, die weiterhin bestehen oder von höheren Zinsnachzahlungen aus der Vergangenheit profitieren“, schlussfolgert Hummel.
 
Hintergrund
Das Urteil (Aktenzeichen 5 MK 3/20) betrifft 615 Kund*innen der Sparkasse Meißen die ihre Ansprüche im Verfahren angemeldet haben. Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale Sachsen wurden im Durchschnitt 4.700 Euro zu wenig Zinsen pro Vertrag durch die Sparkasse Meißen gezahlt.

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