Zinsanpassung: Bundesgerichtshof bestätigt Leiturteil erneut

Pressemitteilung vom
Relativer Zinsabstand, monatliche Anpassung und Verjährung erst ab Ende des Sparvertrages gelten auch für Prämiensparende aus dem Vogtland
Michael Hummel und Nicole Leistner vor dem BGH in Karlsruhe

Ein langer Weg liegt hinter den Sparkassenkund*innen aus dem Vogtland, die seit August 2020 um ihr Recht und ihr Geld aus den Langzeitsparverträgen „Prämiensparen flexibel“ kämpfen. Dank der Musterfeststellungsklage konnte die Verbraucherzentrale Sachsen den Sparenden Stress, Kosten und fortwährenden Austausch mit Gerichten und Anwälten abnehmen. „Auch die Sparkassenkunden aus dem Vogtland können sich darauf verlassen, dass wir hartnäckig und mit reichlich Durchhaltevermögen für ihre Rechte kämpfen“, verspricht Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen.

Off

Mit Erfolg: Erwartungsgemäß urteilte heute der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Sparkasse Vogtland die Zinsen auf Basis einer rechtswidrigen Zinsklausel angepasst hat. Damit ist das viel beachtete Leiturteil vom 6. Oktober 2021 gegen die Sparkasse Leipzig bereits zum dritten Mal bestätigt. Seitdem hat der BGH in der gleichen Streitigkeit auch gegen die Sparkassen Zwickau und Erzgebirge mit gleichem Tenor entschieden.

Die BGH-Richter erklärten heute die Zinsklausel, die die Sparkasse Vogtland in den über viele Jahre beliebten Prämiensparverträgen angewendet hat, für unwirksam. Demnach hätte ein langfristiger Zinssatz der Deutschen Bundesbank angelegt werden müssen. Ganz deutlich wurde der Senat mit seinem Bekenntnis zum relativen Zinsabstand und weist damit abweichende Tendenzen von deutschen Oberlandesgerichten zurück. Auch die Entscheidung, dass die Verjährung erst mit Vertragsende beginnt, hat weiterhin Bestand. Nach welchem Referenzzinssatz der Nachzahlungsanspruch konkret berechnet werden soll, wurde allerdings erneut nicht festgelegt, sondern ans Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen.

„Ganz besonders bemerkenswert ist die Einschätzung des BGH, dass ein bereits vorliegendes Gutachten zum Zinssatz in der Auseinandersetzung zwischen einem Verbraucher und Ostsächsischer Sparkasse Dresden auch vor dem BGH in die Urteilsfindung fließen könnten“, erklärt Hummel: „Das heißt, dass die Anhörung des Sachverständigen am kommenden Dienstag, den 30. Januar um 13 Uhr zum Zinssatz vor dem Oberlandesgericht Dresden enorm an Bedeutung gewinnt.“

Hintergrund: Das Urteil betrifft 1.114 Kund*innen der Sparkasse Vogtland die ihre Ansprüche im Verfahren angemeldet haben. Nach Berechnungen von Sachverständigen der Verbraucherzentrale wurden im Durchschnitt 2.400 Euro zu wenig Zinsen pro Vertrag durch die Sparkasse Vogtland gezahlt.

Aktenzeichen:

Sparkasse Vogtland XI ZR 257/21

Sparkasse Zwickau XI ZR 310/20

Erzgebirgssparkasse XI ZR 461/20

Sparkasse Leipzig XI ZR 234/20

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.
Grafik mit Motiven der Gesetzesänderungen im Jahr 2025

Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher:innen 2025 ändert

Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Gesundheit: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen etliche Neuerungen. Dies sind die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2025.