Zinsanpassung: Wer jetzt nicht handelt, verliert!

Pressemitteilung vom
Für Prämiensparer*innen der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien mit 2021 gekündigten „Prämiensparen flexibel“-Verträgen ist Eile geboten, denn zum Jahresende droht Verjährung.
prämien sparen
Off

Prämiensparer*innen der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien droht Verjährung

Für Prämiensparer*innen der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien mit 2021 gekündigten „Prämiensparen flexibel“-Verträgen ist Eile geboten: Zum Jahresende droht die Verjährung von Ansprüchen auf Nachzahlungen aus falsch berechneten Zinsen. Wer sich sein Geld sichern möchte, sollte jetzt aktiv werden!
 
Das finale Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Zinsstreit hat die Rechtslage eindeutig geklärt und die Chancen auf Nachzahlungen erheblich verbessert. Doch Vorsicht: „Nur wer selbst tätig wird und die Sparkasse zur Neuberechnung auffordert, kann seine Ansprüche durchsetzen. Wer auf Eigeninitiative der Sparkasse hofft, könnte leer ausgehen“, warnt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen.
 
Selbst aktiv werden: Ihre Optionen im Überblick
Da gegen die Sparkasse Oberlausitz keine eigene Musterklage eingereicht wurde, sind Betroffene jetzt auf Eigeninitiative angewiesen. Es gibt drei Handlungsmöglichkeiten:
 
1. Schlichtungsverfahren einleiten
Wenn keine schnelle Einigung mit der Sparkasse erzielt wird, können Prämiensparer*innen bis zum 31.12.2024 einen Antrag auf ein Schlichtungsverfahren beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. stellen.
 
Vorteil: Die Verjährungsfrist wird für die Dauer des Schlichtungsverfahrens plus sechs Monate gehemmt.
Kosten: Für Verbraucher*innen ist dieses Verfahren kostenlos.
 
2. Gerichtliches Mahnverfahren
Falls die Sparkasse nicht innerhalb der Zahlungsfrist reagiert, können Ansprüche im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
 
Vorteil: Das Mahnverfahren ist kostengünstiger und schneller als eine Klage. Die Einleitung des Verfahrens hemmt die Verjährung. Eine ausführliche juristische Begründung ist für den Mahnbescheid nicht erforderlich.
Hinweis: Die Sparkasse muss vor der Einleitung dieses Verfahrens eine schriftliche Fristsetzung zur Zahlung erhalten haben, dies am besten per Einschreiben.
 
3. Individuell einklagen
Betroffene können ihre Ansprüche auch individuell gerichtlich einklagen.
 
Empfehlung: Diese Option ist insbesondere für Kund*innen mit Rechtsschutzversicherung interessant, da die Erfolgsaussichten seit dem BGH-Urteil vom 9. Juli 2024 gestiegen sind.

Die Verbraucherzentrale Sachsen steht allen Prämiensparer*innen zur Seite. In individuellen Beratungen erklären unsere Expert*innen, was das Urteil bedeutet und welche Handlungsoptionen sich daraus ergeben. Zudem unterstützen sie bei der Berechnung der Nachzahlungsansprüche.

Terminbuchungen sind online oder telefonisch unter 0341-696 2929 möglich.

Alle Informationen zum Rechtsstreit mit sächsischen Sparkassen finden Sie auf unserer Themenseite: https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/musterklagen-sparkasse

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Ratgeber-Tipps

Langzeitsparer*innen: Welche Zinsen stehen Ihnen zu? Jetzt prüfen lassen!
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.