Verbraucherzentrale Chemnitz berät individuell, bevor der Abschluss für die Katz‘ war
Ende 2022 wurde die Gebührenordnung für Tierärzte so verändert, dass Tierhalter beim Arztbesuch meist tiefer in die Tasche greifen müssen.
Damit die Behandlung von Haustieren im Ernstfall nicht an finanziellen Möglichkeiten scheitert, denken Tierhalter*innen oft schon bei der Anschaffung über eine Tierkrankenversicherung nach. Dabei gehört die Tierkrankenversicherung nicht zu den Verträgen, die man als erstes angehen sollte. Vorrang haben existenzielle Risiken, die zu Schäden führen können, welche die Lebensplanung langfristig in Schieflage geraten lassen. Hierzu gehört beispielsweise die Privathaftpflichtversicherung oder die Wohngebäudeversicherung. Unter Umständen kann eine Tierkrankenversicherung auch unnötig werden, wenn man eine dauerhafte Rücklage von zwei bis drei Monatsgehältern vorhält, wie es die Verbraucherzentrale empfiehlt.
Besteht dennoch der Wunsch nach einer Tierkrankenversicherung, gilt es bei der Auswahl folgendes zu beachten:
In der Regel unterscheidet man zwischen Krankenvollversicherung und Operationskostenversicherung. Ob eine Tierkrankenversicherung sinnvoll ist, sollte anhand verschiedener Fragen geprüft werden.
Dazu zählen zum Beispiel:
· Welchen Selbstbehalt kann ich vereinbaren?
· Wie alt ist mein Haustier?
· Möchte ich eine Vollversicherung oder reine OP-Versicherung?
· Sollen Impfungen inbegriffen sein?
· Welche jährliche Leistungshöhe möchte ich versichern?
Es ist zumeist eine sorgfältige Prüfung der Bedingungen und Anforderungen erforderlich, um den individuell passenden Tarif zu finden und nicht im Leistungsfall von Risiko- und Leistungsausschlüssen oder jährlichen Erstattungsgrenzen überrascht zu werden. „Tierhalter sollten die angebotenen Versicherungen deshalb genau und kritisch prüfen“, erklärt Nicole Leistner, Leiterin des Chemnitzer Beratungszentrums der Verbraucherzentrale Sachsen.
Bestimmte Versicherungen tragen auch nur einen vorausbestimmten Kostenteil oder die Tierarztgebühren nur bis zu einer bestimmten Höhe des Gebührensatzes. Hier müssen höhere Kosten unter Umständen vom Tierhalter selbst getragen werden – auch mit Versicherung.
Die Verbraucherzentrale Sachsen berät umfassend zur Frage, ob und welche Versicherungen für den individuellen Bedarf passend sind. Terminvereinbarungen sind unter 0371 - 431 500 oder auch online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung möglich.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.