Zinsanpassung: BaFin stellt sich auf Seite der Verbraucher*innen

Pressemitteilung vom
Musterklagen der Verbraucherzentrale Sachsen gegen sächsische Sparkassen gestärkt

Musterklagen der Verbraucherzentrale Sachsen gegen sächsische Sparkassen gestärkt

Off

Lange hat es gedauert, jetzt hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) klare Position im Streit um fehlerhafte Zinsanpassungen bei Prämiensparverträgen bezogen. Die ausführliche Veröffentlichung im BaFinJournal, dem Fachmagazin der BaFin, stützt die Argumentation der Verbraucherzentrale Sachsen in sehr hohem Maße und fordert Sparkassen dazu auf, Sparern angemessene Lösungen anzubieten.

„Wir wünschen uns im Sinne der Verbraucher, dass die sächsischen Sparkassen diesem Wink mit dem Zaunpfahl durch die zuständige Aufsicht folgen“, erklärt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. „Wir sind weiterhin offen für ernsthafte Gesprächsangebote seitens der sächsischen Sparkassen, um Betroffenen zu ihrem Recht und ihrem Geld zu verhelfen und weitere Musterklagen zu vermeiden.“

Drei Musterfeststellungsklagen hat die Verbraucherzentrale Sachsen bisher zur Klärung der Frage, wie eine ordnungsgemäße Zinsanpassung bei den „Prämiensparen flexibel“-Verträgen hätte erfolgen müssen, eingereicht. Am 22. April 2020 wird erstmals in dieser Sache – konkret im Verfahren gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig – vor dem Oberlandesgericht Dresden verhandelt. Bis zum Ende des Tages vor der Verhandlung können sich Betroffene der Klage noch anschließen.

„Die Position der staatlichen Finanzaufsicht BaFin wird bei den Verhandlungen hinreichend berücksichtigt werden“, ist sich Heyer sicher. Der Hinweis der BaFin, dass es ein Missstand wäre, wenn die (bisherige) Rechtsprechung durch die Sparkassen ignoriert werde und die unwirksamen Klauseln bewusst kommentarlos weiterverwendet werden, legt Heyer so aus, dass auch aufsichtsrechtliche Maßnahmen unmittelbar bevor stehen.

Alle relevanten Informationen für klagewillige Sparer der Sparkassen Leipzig, Erzgebirge und Zwickau sind unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/musterfeststellungsklage zu finden.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Langzeitsparer*innen: Welche Zinsen stehen Ihnen zu? Jetzt prüfen lassen!
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.