Digitale Vorsorge, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht im Fokus
Welche medizinische Behandlung möchte ich erhalten? Wer darf das bestellte Päckchen in der Postfiliale abholen, wer darf Versicherungsangelegenheiten regeln, Bargeld für mich abheben oder fällige Rechnungen überweisen? Und was passiert mit meinen Kontakten in sozialen Medien, meinem E-Mail-Postfach und den Fotos auf meinem Mobiletelefon?
Im Ernstfall sollen Vorsorge-Dokumente regeln, welche Angehörigen und Vertrauenspersonen sich um Entscheidungen und wichtige Angelegenheiten kümmern sollen, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Vereinbarungen zur digitalen Vorsorge, sowie eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ordnen die persönlichen Angelegenheiten für Betroffene. „Verbraucher*innen sollten sich über ihre Vorstellungen klar werden und dann ihren Willen schriftlich festlegen. So können sie gemeinsam mit ihren Angehörigen klare Verhältnisse schaffen, bevor ein Schicksalsschlag sie trifft.“, informiert Jens Paßlack von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Verbraucher*innen sollten sich auf den Ernstfall vorbereiten. „In unserer Webseminarreihe zeigen wir auf, welche Schritte sinnvoll sind und welche Dokumente verwendet werden sollten“, so Paßlack. Dabei geben die Expert*innen auch einen Überblick über wichtige Vorsorge-Fragen und mögliche Fallstricke:
Wann: 12. bis 14. September I 17 bis 19 Uhr
Anmeldung: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/meine-vorsorge
Alle Vorträge der Online-Reihe sind kostenfrei. Die Plätze sind jedoch begrenzt, daher ist eine vorherige Anmeldung empfehlenswert.
Darüber hinaus unterstützt die Verbraucherzentrale Sachsen zur Vorsorgeregelung mit ihrem persönlichen Beratungsangebot. Termine für eine Beratung erhalten Interessierte online oder über das zentrale Termintelefon unter 0341-696 2929.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.