Der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung zur Privaten Krankenversicherung sollte gut überlegt werden
Dabei ist der zu zahlende Beitrag in der privaten Krankenversicherung speziell für junge, gesunde Menschen, die die Möglichkeit haben, in die Privatversicherung zu wechseln, oft viel günstiger als der Beitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
„Trotzdem sollte ein der Wechsel gut durchdacht werden“, rät Sigrid Woitha, Leiterin der Verbraucherzentrale in Zwickau. Denn: „Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung werden über die Jahre steigen: und das unabhängig vom erzielten Einkommen“.
Verbraucher*innen, die dann nicht vor dem 55 Lebensjahr den Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse vollziehen können, müssen auch im Alter mit weiteren Beitragssteigerungen rechnen. Im Regelfall gibt es danach kein Zurück mehr in die solidarisch organisierte Gesetzliche Krankversicherung. Vor dem Hintergrund der individuellen Rentenlücke, können weiter steigende Beiträge in der Privaten Krankenkasse zu einer finanziellen Belastung heranwachsen.
In einer individuellen Beratung können die Expert*innen in Zwickau jedoch auf Ausnahmefälle prüfen. Zudem kann ein geschulter Blick in die private Krankenversicherung zeigen, ob eine Beitragsreduzierung möglich und sinnvoll ist. Denn unter Umständen kommen Tarifwechsel oder die Abwahl von Zusatzbausteinen, die der Lebensphase nicht mehr gerecht werden in Frage.
„Aber auch dieser Wechsel sollte kein Schnellschuss sein“, empfiehlt Woitha. „Erst wenn alle Vor- und Nachteile genau geprüft worden sind, sollten Betroffene einen Wechsel vollziehen“.
Bei Fragen zum Versicherungsschutz oder anderen Rechts- und Finanzdienstleistungsthemen, steht die Verbraucherzentrale in Zwickau anbieterunabhängig und kompetent zur Seite. Termine können online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0375 - 294 279 vereinbart werden.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.