Was tun, wenn die Private Krankenversicherung zu teuer wird?
Teils drastische Beitragserhöhungen, wie sie seit Jahren in der Privaten Krankenversicherung vorkommen, verunsichern viele Versicherte. Sie fragen sich besorgt, ob sie steigende Beiträge im Alter noch zahlen können, und denken über eine Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach. Doch die Mitgliedschaft ist an Voraussetzungen geknüpft. Nicht jeder darf frei wechseln. Zum wiederholten Mal informiert die Verbraucherzentrale Sachsen deshalb gemeinsam mit einem erfahrenen Rentenberater Betroffene zu ihren Handlungsmöglichkeiten.
Möglichkeiten innerhalb der Privaten Krankenversicherung
Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, um innerhalb der Privaten Krankenversicherung den Beitrag zu reduzieren. Teilweise können weniger wichtige Klauseln einzeln gekündigt werden. Oder es kann sich lohnen, einen Selbstbehalt zu vereinbaren, wenn dadurch der regelmäßige Beitrag ausreichend stark sinkt. In vielen Fällen ist aber vor allem der Tarifwechsel beim aktuellen Krankenversicherer interessant, der jedoch eigene Herausforderungen mit sich bringt.
Möglichkeit der Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung
Die gute Nachricht vorab: Die Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung ist unter Umständen auch noch im Rentenalter möglich. Allerdings gilt das nicht immer und wenn doch, gibt es auch hier einige Fallstricke zu beachten. Zu den sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen informiert auf Einladung der Verbraucherzentrale ein unabhängiger Rentenberater. Im Anschluss stehen Rentenberater und Verbraucherschützer für Fragen zur Verfügung.
WAS:
Vortrag: „Was tun, wenn die Private Krankenversicherung immer teurer wird?“
WANN:
Mittwoch, 17.04.2024 | 18:00 bis 19:30
WO:
Beratungszentrum Leipzig, Katharinenstraße 17, 04109 Leipzig
Anmeldung unter:
www.verbraucherzentrale-sachsen.de/veranstaltungen
oder telefonisch: 0341 - 2610 450.
Kosten: 10,00 Euro pro Teilnehmer*in. Die Plätze sind begrenzt.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.