Teils drastische Beitragserhöhungen, wie sie seit Jahren in der Privaten Krankenversicherung vorkommen, verunsichern viele Versicherte. Eine aktuell in einem Gesetzentwurf diskutierte Änderung des SGB V könnte dazu führen, dass eine bisher bestehende Wechselmöglichkeit in die Familienversicherung auch im Rentenalter zukünftig wegfällt. Vielen stellt sich daher die Frage, ob sie steigende Beiträge im Alter noch zahlen können. Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert deshalb in zwei Vorträgen gemeinsam mit einem erfahrenen Rentenberater Betroffene zu ihren Handlungsmöglichkeiten.
Möglichkeiten innerhalb der Privaten Krankenversicherung:
Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, um innerhalb der Privaten Krankenversicherung den Beitrag zu reduzieren. Teilweise können weniger wichtige Klauseln einzeln gekündigt werden. Oder es kann sich lohnen, einen Selbstbehalt zu vereinbaren, wenn dadurch der regelmäßige Beitrag ausreichend stark sinkt. In vielen Fällen ist aber vor allem der Tarifwechsel beim aktuellen Krankenversicherer interessant, der jedoch eigene Herausforderungen mit sich bringt.
Möglichkeit der Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung:
Die Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung ist unter Umständen möglich. Allerdings gilt das nicht immer und wenn doch, gibt es auch hier einige Fallstricke zu beachten. Zu den sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen informiert auf Einladung der Verbraucherzentrale ein unabhängiger Rentenberater. Im Anschluss stehen Rentenberater und Verbraucherschützer*innen für Fragen zur Verfügung.
Termin 1:
Was tun, wenn die Private Krankenversicherung immer teurer wird?
- Dienstag, 24.09.2024, 17:00 – 19:00 Uhr
- Beratungszentrum Chemnitz, Zschopauer Str. 107
Termin 2:
Was tun, wenn die Private Krankenversicherung immer teurer wird?
- Dienstag, 19.11.2024, 17:00 – 19:00 Uhr
- Beratungszentrum Chemnitz, Zschopauer Str. 107
Anmeldung unter: https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/veranstaltungen
Kosten: 10,00 Euro pro Teilnehmer*in. Die Plätze sind begrenzt.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.