Pflegeberatung mit Sitz in der Schweiz und Konto auf Malta

Pressemitteilung vom
Wer pflegebedürftig ist, muss sich mit komplizierten Anträgen und Regelungen befassen. Hier den Durchblick zu behalten, ist nicht immer einfach. Aktuell werden Menschen angerufen, um eine kostenpflichtige Pflegeberatung zu bestellen. Wir raten zur Vorsicht!
Senioren schauen sich in einem Pflegeheim mit einer Betreuerin einen Vertrag an.
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Wenn am Telefon die Beantragung von bis zu 6.280 Euro versprochen wird, ist das Interesse schnell geweckt. So geht aktuell ein unseriöser Anbieter für Pflegeberatungen vor, der im Raum Meißen nicht erlaubte Werbeanrufe tätigt, um dann eine überraschende Rechnung in Höhe von 129 Euro per Post zuzustellen.

Im Telefonat ist allerdings nicht von einem kostenpflichtigen Vertrag mit dem Anrufenden die Rede, so dass die Verwunderung dann groß ist, wenn die Rechnung ins Haus flattert. „Dabei muss man wissen, dass die gesetzlichen Pflegekassen kostenfrei zu Ansprüchen aus der Pflegeversicherung beraten“ erklärt Sylvia Neubert von der Verbraucherzentrale in Meißen. Es gibt auch weitere Hinweise, dass es sich um ein unseriöses Angebot handelt: So hat die Firma ihren Sitz in der Schweiz und das Geld soll auf ein Konto nach Malta fließen. Hinzukommt, dass auf der Rechnung auch mit dem Logo der Universität Leipzig als „Forschungspartner“ geworben wird. Auf Nachfrage bei der Universität Leipzig stellt sich heraus, dass es keine Zusammenarbeit gibt und die Verwendung des Uni-Logos nicht genehmigt wurde.

„Daher sollten Betroffene die angebliche Servicegebühr nicht einfach zahlen, sondern den Vertrag widerrufen“, empfiehlt Neubert. Wer unsicher ist, sollte sich beraten lassen – zum Beispiel von den unabhängigen Expert*innen der Verbraucherzentrale in Meißen. Terminbuchungen sind online unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341-696 29 29 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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