Schicksalsschläge können jeden treffen, und das vollkommen unerwartet. Ein Unfall, eine plötzliche Krankheit oder Pflegebedürftigkeit: Und auf einmal ist es vielleicht notwendig, dass andere Personen Entscheidungen für einen selbst treffen sollen oder müssen. Welche medizinische Behandlung möchte ich erhalten? Was passiert eigentlich, wenn ein Angehöriger im Krankenhaus liegt und für eine gewisse Zeit nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen? Wer darf das bestellte Päckchen in der Postfiliale abholen, wer darf Versicherungsangelegenheiten regeln oder fällige Rechnungen überweisen?
Im Ernstfall sollen Vorsorge-Dokumente regeln, welche Angehörigen und Vertrauenspersonen sich um solche Fragen und wichtige Angelegenheiten kümmern sollen oder entscheiden dürfen, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. „Verbraucher*innen sollten sich über ihre Vorstellungen klar werden und dann ihren Willen schriftlich festlegen. So können sie gemeinsam mit ihren Angehörigen klare Verhältnisse schaffen, bevor ein Schicksalsschlag sie trifft.“ informiert Nicole Leistner von der Verbraucherzentale Sachsen.
Im Rahmen der Informationsveranstaltung „Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung – vorbereitet für den Ernstfall“ geben die Expert*innen der Verbraucherzentrale ganz konkrete Unterstützung.
Wann:
Dienstag, 16. Mai 2023 I 17:00 – 18:30 Uhr
Wo:
Verbraucherzentrale Chemnitz
Zschopauer Straße 107 (2. OG)
Aufzug vorhanden
Anmeldung:
chemnitz@vzs.de oder 0371- 431 500 oder online
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.