Vorsorge-Dokumente: Vorbereitet für den Ernstfall

Pressemitteilung vom
Die Corona-Pandemie sorgt für viele Unsicherheiten – auch in Bezug auf wichtige Vorsorge-Dokumente. Diese sollen im Ernstfall regeln, welche Angehörigen und Vertrauenspersonen sich um wichtige Angelegenheiten kümmern sollen oder entscheiden dürfen.
Grafische Figuren jeden Alters halten Icons zum Thema Pflege und Vorsorge

Die kostenfreie Online-Vortragsreihe zur digitalen Vorsorge, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

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Welche Behandlung möchte ich erhalten? Wer darf eigentlich das Paket bei der Post abholen? Wer kümmert sich um anstehende Zahlungen? Und wie war doch gleich der Login beim Mobilfunkanbieter?

Regelungen zur digitalen Vorsorge, sowie eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung schaffen hier klare Verhältnisse für Betroffene. „Liegen diese wichtigen Dokumente nicht vor, muss unter Umständen zunächst ein Betreuer vom Gericht bestellt werden. Das kann Angehörige vor zusätzliche, vermeidbare Aufgaben stellen“, informiert Susann Sperling, Expertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Verbraucher*innen sollten den Ernstfall daher nicht dem Zufall überlassen. „Mithilfe unserer Webseminarreihe können die Teilnehmenden alle wichtigen Vorkehrungen treffen und die eigenen Dokumente fit machen“, so Sperling. Dabei klären die Expertinnen wesentliche Vorsorge-Fragen, erläutern typische Fallstricke bei der Formulierung und geben nützliche Tipps.

Vortrag 1: Vorsorgevollmacht: So bestimmen Sie, wer im Ernstfall entscheidet!

  • 21. Februar 2022 | 18:00 - 19:30 Uhr

Vortrag 2: Patientenverfügung: So entscheiden Sie über Ihre Behandlung!

  • 23. Februar 2022 | 18:00 - 19:30 Uhr

Vortrag 3: Digitale Vorsorge: So treffen Sie auch online alle Vorkehrungen!

  • 25. Februar 2022 | 18:00 - 19:30 Uhr

Anmeldung und weitere Informationen:
www.verbraucherzentrale-sachsen.de/meine-vorsorge

Alle Vorträge der Online-Reihe sind kostenfrei. Die Plätze sind jedoch begrenzt. Wir empfehlen eine Anmeldung für die Online-Vorträge Ihrer Wahl.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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