Ein Fallbeispiel:
Lukas, 36 Jahre alt, Familienvater, Online-Banking läuft über sein Smartphone – hat Freitagnachmittag einen schweren Unfall und kann für einige Wochen nicht selbst entscheiden oder Alltagsdinge regeln. Seine Partnerin braucht den Zugriff auf das Konto, muss den von Lukas gebuchten Sommerurlaub stornieren, Fragen der Unfallversicherung beantworten und will im Krankenhaus für ihren Partner die notwendigen Entscheidungen treffen. Doch wie geht das? Was hätte Lukas im Vorfeld alles klären sollen und was passiert, wenn die Situation plötzlich und unerwartet eintritt, ohne entsprechende Vorsorgeregelungen?
Vorsorge-Dokumente sollen im Ernstfall regeln, welche Angehörigen und Vertrauenspersonen sich um wichtige Angelegenheiten kümmern sollen oder entscheiden dürfen. Welche Behandlung möchten die Betroffenen erhalten? Wer darf eigentlich das Paket bei der Post abholen? Wer kümmert sich um anstehende Zahlungen? Und wie war doch gleich der Login beim Mobilfunkanbieter?
Regelungen zur digitalen Vorsorge, sowie eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung schaffen hier klare Verhältnisse für Betroffene. „Liegen diese wichtigen Dokumente nicht vor, muss unter Umständen zunächst ein Betreuer vom Gericht bestellt werden. Das kann Angehörige vor zusätzliche, vermeidbare Aufgaben stellen“, informiert Susann Sperling, Expertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Kostenfreie Info-Veranstaltung in Torgau
Verbraucher*innen sollten den Ernstfall daher nicht dem Zufall überlassen. „Mithilfe der Bildungsveranstaltung können die Teilnehmenden alle wichtigen Vorkehrungen treffen und die eigenen Dokumente fit machen“, so Sperling. Dabei klärt die Expertin wesentliche Vorsorge-Fragen, erläutert typische Fallstricke bei der Formulierung und gibt weitere nützliche Tipps.
Vortrag: „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“
Mittwoch, den 26. Oktober 2022 | 14:00 bis 15:30 Uhr
Stadtteiltreff, Finkenweg 3, 04860 Torgau
Die Teilnahme ist kostenfrei. Es gelten die aktuellen Coronaregelungen zum Veranstaltungszeitpunkt. Die Anmeldung telefonisch unter 0341 - 696 29 29 immer montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr möglich oder online.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.